Der Bürgerkrieg in Syrien ist beendet. Doch die meisten syrischen Flüchtlinge sind noch hier. Innenminister Alexander Dobrindt möchte das jetzt ändern.
Geflüchtete sollen zurück450.000 Syrer beziehen Grundsicherung – jetzt droht Aberkennung des Schutzes

Eine syrische Familie vor einem Flüchtlingsheim: Viele Menschen aus Syrien sollen abgeschoben oder zur freiwilligen Ausreise bewegt werden.
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg noch in diesem Herbst anweisen, den Schutzstatus von Syrern auf breiter Front abzuerkennen. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) von mehreren führenden CDU-Innenexperten im Bundestag.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, sagte dem RND: „Beginnen sollte die Widerrufsprüfung bei allein reisenden jungen Männern, die Sozialhilfe beziehen, die also nicht arbeiten und dem Staat auf der Tasche liegen. Personen wie Ärzte oder Pfleger, die arbeiten, haben die Möglichkeit, in einen Arbeitsaufenthaltstitel zu wechseln.“
Rückkehr-Prämien für Geflüchtete sollen steigen
Der CDU-Politiker fügte hinzu: „Parallel zum Widerruf braucht es ein besseres Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von syrischen Flüchtlingen. Das soll den Anreiz, freiwillig auszureisen, erhöhen. Denn jede freiwillige Ausreise ist billiger als eine zwangsweise Abschiebung.“ Der Haushaltsentwurf für 2027 sehe bereits eine Erhöhung der Mittel für die freiwillige Ausreise vor, so Throm. Derzeit liegen die Prämien bei 1000 Euro für jede erwachsene Person.
Die „Neue Zürcher Zeitung“ hatte zuletzt berichtet, die Anweisung solle nach den Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Berichten zufolge lag die Zahl der Syrer, die Grundsicherung beziehen, im Frühjahr bei rund 450.000 – von weit über 900.000 Syrern insgesamt.
Bisher hat Deutschland nur Straftäter abgeschoben
Bisher waren vereinzelt Straftäter nach Syrien abgeschoben worden. Knapp 10.000 Menschen kehrten bis Juli freiwillig dorthin zurück. Allerdings endeten im ersten Halbjahr 2026 rund 23 Prozent von 8320 Überprüfungen des Bamf mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. Dies ist neben der Kooperation des Heimatlandes eine Voraussetzung für die Abschiebung. Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der syrischen Geflüchteten ihren Schutzstatus verloren.
Derzeit findet der Widerruf statt bei Menschen, deren Asylverfahren länger als 21 Monate andauern oder wenn das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage zur Entscheidung verpflichtet ist. Außerdem gibt es Widerrufe bei Menschen, die nicht besonders schutzbedürftig erscheinen und die ihren Lebensunterhalt in Syrien mutmaßlich selbstständig sichern können. Der Bürgerkrieg dort ist seit dem Sturz des Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 im Wesentlichen beendet.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Geflüchtete auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben – „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“.
