Abo

Kommentar

AfD „reingewaschen“?
Die Eilentscheidung des Kölner Gerichts ist kein Persilschein

Ein Kommentar von
3 min
Die Kölner Eilentscheidung wäscht die AfD nicht rein. Björn Höcke prägt die Partei weiter.

Die Kölner Eilentscheidung wäscht die AfD nicht rein. Björn Höcke prägt die Partei weiter.

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wird nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln unwahrscheinlicher. Doch die Partei bleibt eine Gefahr für die Demokratie.

Nein, ein AfD-Verbotsverfahren wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Das gilt nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Donnerstag umso mehr – und schon davor war die dafür benötigte politische Mehrheit nicht in Sicht. Doch was folgt daraus?

Muss die AfD jetzt nur noch „politisch gestellt“ werden? Sollte die Möglichkeit eines Parteiverbots für alle Tage ausgeschlossen, die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gar eingestellt werden, wie die Partei es fordert? Mitnichten.

Richter sehen „starken Verdacht“ für verfassungsfeindliche Ziele

Denn die Eilentscheidung des Kölner Gerichts, das die Einstufung der AfD als „gesichert extremistisch“ vorerst untersagt hat, ist kein Persilschein für die Partei. Die Kölner Richter sehen durchaus den „starken Verdacht“, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfaltet. Sie sehen diesen Verdacht lediglich im Rahmen des Eilverfahrens nicht gut genug belegt, um die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen.

Das hat auch mit den Belegen zu tun, die das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher bei Gericht eingereicht hat. Das Verfassungsschutzgutachten, auf dem die Hochstufung der AfD fußte, ist eine Sammlung öffentlich getätigter Äußerungen von AfD-Funktionären. Informationen aus Abhörmaßnahmen oder von V-Leuten waren darin nicht enthalten. Dem Gericht hat das nicht ausgereicht. Man kann deshalb darauf gespannt sein, welche tiefergehenden „nachrichtendienstlichen Erkenntnisse“ die Verfassungsschützer im Hauptsacheverfahren vortragen werden, um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD besser zu belegen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sitzt in Köln. (Archivbild)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sitzt in Köln. (Archivbild)

Denn, auch das ist zum Verständnis der Kölner Gerichtsentscheidung wichtig: Es handelt sich nur um einen Zwischenstand, einen Etappensieg für die AfD. In diese Entscheidung ist auch eine Abwägung des Gerichts eingeflossen: Wie groß wäre der Schaden für die AfD durch eine Hochstufung, die sich am Ende als nicht rechtmäßig erweist? In der noch nicht terminierten Hauptverhandlung wird es dann richtig zur Sache gehen. Und es wird dabei auch um die Entwicklung der AfD seit der Hochstufung durch den Verfassungsschutz im Mai 2025 gehen.

Das ist vor allem mit Blick auf die Nähe wichtiger Teile der Partei zu klar verfassungsfeindlichen „Remigrations“-Ideen der rechtsextremen Identitären in den vergangenen Monaten relevant. Es ist gut möglich, dass das Gericht am Ende dieser Verhandlung bei seinem bisherigen, vorläufigen Urteil bleibt. Sicher ist das aber keineswegs, und ebenso wenig, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster in der zweiten Instanz entscheiden wird.

Schärfstes Schwert nicht aus der Hand geben

Hinzu kommt: Die AfD hat sich in den vergangenen Jahren beständig radikalisiert, ist immer offener rassistisch, islamfeindlich und demokratieverachtend aufgetreten. Dieser Radikalisierungsprozess wird nur zum Schein durch taktische Mäßigungsappelle unterbrochen. Wachsamkeit der Verfassungsschützer ist deshalb wichtiger denn je. Angesichts dieser Entwicklung sollten auch Skeptiker und Gegner aktueller Verbotsbestrebungen ein Parteiverbot zumindest für die Zukunft nicht grundsätzlich ausschließen. Es ist das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie in Deutschland. Wer es vollständig aus der Hand gibt, gibt diese Wehrhaftigkeit mutwillig preis.

Die Kölner Entscheidung mahnt allerdings zu Sorgfalt: Die Hürden, nicht nur für ein Verbotsverfahren, sondern auch für die Einstufung einer Partei als extremistisch, sind zu Recht hoch. Entsprechende Schritte müssen deshalb wohlüberlegt sein, gut vorbereitet und lückenlos begründet. Sie taugen nicht für Schnellschüsse, für politische Zeichen oder um einer Bundesinnenministerin kurz vor der Amtsübergabe an ihren Nachfolger noch ein Denkmal zu setzen.