Der Rat hatte die nötige Zahl der Stimmen in den Bezirksvertretungen erhöht, um geheime Wahlen durchzuführen. Dagegen wehrte sich ein AfD-Politiker.
Neue Kölner GeschäftsordnungGericht lehnt Beschwerde der AfD ab

Im Ratsaal findet eine Sitzung des Stadtrats statt.
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Das Verwaltungsgericht Köln hat es abgelehnt, den Kölner Stadtrat zu verpflichten, seinen eigenen Beschluss zur neuen Geschäftsordnung für die Bezirksvertretungen (BV) aufzuheben. Das teilte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag mit. Den Antrag gestellt hatte ein AfD-Ratsmitglied.
Es geht in der Sache um die geheimen Abstimmungen in den Bezirksvertretungen: Wie berichtet, hatte der Stadtrat am 19. März die Geschäftsordnung für die neun Bezirksvertretungen geändert. Das Gremium hatte die nötige Stimmanzahl erhöht, um eine geheime Abstimmung in den jeweiligen Gremien durchzubekommen. Seit 20. März braucht es mindestens 25 Prozent der Stimmen der jeweiligen Bezirksvertretung, um eine Geheimwahl zu beantragen. Vorher war es ein Fünftel (20 Prozent).
Bezirksvertretung brach Sitzung ab
Nur in der BV Chorweiler verfügte die AfD über die nötigen vier der 19 Stimmen, um über die 20-Prozent-Hürde zu kommen. Das hatte sie am 12. März dazu genutzt, um in der BV-Sitzung für jeden Tagesordnungspunkt die geheime Wahl durchzusetzen. Nach fünf Stunden brach die Bezirksvertretung Chorweiler ihre Sitzung ab, obwohl erst ein Drittel der Tagesordnung abgearbeitet war.
Für jede Abstimmung mussten Stimmzettel konzipiert und ausgedruckt werden, die Abstimmung durchgeführt und die Stimmen ausgezählt werden. Das dauerte jeweils 15 bis 20 Minuten. Die AfD in Chorweiler begründete das Vorgehen damit, dass sich die Fraktion oft von den BV-Prozessen ausgeschlossen fühle.
Gemeinsamer Antrag aller anderen Ratsmitglieder
Das AfD-Ratsmitglied störte sich laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts daran, dass die neue Geschäftsordnung per Dringlichkeitsantrag aller anderen 82 Ratsmitglieder erst am Tag der Ratssitzung auf die Tagesordnung kam. Die AfD hat acht Ratsmitglieder.
Laut Mitteilung des Gerichts sah der AfD-Politiker „seine Rechte dadurch verletzt, dass ihm nicht genügend Zeit zur Vorbereitung auf den Dringlichkeitsantrag geblieben sei und keine ausführliche Debatte zur Sache stattgefunden habe, sodass er nicht zur Meinungsbildung des Rates in dem üblichen Umfang durch Redebeiträge und Rückfragen an die übrigen Mitglieder habe beitragen können“.
Doch das Gericht lehnte den Antrag als unzulässig ab, unter anderem, weil er sich zunächst über ein Beanstandungsverfahren an den Hauptausschuss des Rates hätte wenden müssen und nicht an das Verwaltungsgericht. Und der Politiker hat demnach in der Ratssitzung „einen umfangreichen Redebeitrag“ vorgetragen. Laut des Wortprotokolls der Sitzung handelt es sich um AfD-Fraktionsgeschäftsführer Matthias Büschges. Er hatte den einzigen Wortbeitrag zu dem Antrag.
Gegen den Beschluss des Gerichts kann Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Münster eingelegt werden.

