Düsseldorf – Die SPD im Düsseldorfer Landtag macht die Nutzung von privaten Mobiltelefonen durch von Mitgliedern der Landesregierung zum Thema einer Kleinen Anfrage. Hintergrund sind Äußerungen von NRW-Justizminister Peter Biesenbach, der erklärt hatte, sein privates Telefon auch für dienstliche Gespräche zu benutzen. „Ich nehme das, was ich gerade zur Hand habe“, sagte der CDU-Politiker im Untersuchungsausschuss zur so genannten „Hacker-Affäre“.
Der Sachverhalt war bekannt geworden, nachdem der Ausschuss sich für die Verbindungsdaten von Biesenbachs Diensthandy interessiert hatte. Diese sollten dokumentieren, mit wem Biesenbach zu einem brisanten Zeitpunkt telefoniert hatte. Zeugenaussagen deckten sich nicht mit vorgelegten Anrufliste.
Die SPD will nun wissen, ob alle Mitglieder der Landesregierung „dienstliche Kommunikation über private Geräte“ führen. Zudem soll die Landesregierung beantworten, welche Sicherheitsbestimmungen bei dienstlichen Gesprächen über Privathandys gelten würden.
Staatskanzlei: Einheitliche Regelung gibt es nicht
Justizminister Biesenbach wollte sich auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ unter Verweis auf neue Beweisanträge im Untersuchungsausschuss nicht weiter zu dem Vorgang äußern. Ein Sprecher der Staatskanzlei verwies auf Anfrage darauf, eine ressortübergreifende Regelung für die Nutzung von Mobiltelefonen existiere nicht.
Die Opposition will den Verdacht aufklären, ob Biesenbach Einfluss auf die Ermittlungen in der „Hacker-Affäre“ genommen hat. Der Politiker aus Hückeswagen weist den Vorwurf zurück.

