Strukturelle ReformenBayerns Staatskanzleichef fordert weniger ARD-Sender

Lesezeit 2 Minuten
Florian Herrmann (CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei, spricht auf der Pressekonferenz im Foyer des Prinz-Carl-Palais nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts.

Der bayerische Medienminister und Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hat sich für weniger ARD-Länderanstalten ausgesprochen.

Über die Zahl der neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten wird immer wieder diskutiert.

Der bayerische Medienminister und Staatskanzleichef Florian Herrmann hat sich dafür ausgesprochen, die Zahl der ARD-Länderanstalten zu verringern. „Ich stelle mir durchaus die Frage, ob man wirklich alle aktuellen Rundfunkanstalten braucht“, sagte der CSU-Politiker in einem Interview der „Mediengruppe Bayern“. „Es gibt ja zwei sehr kleine Sender, Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk.“

Herrmann sagte: „Ich fordere eine strukturelle Reform der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die wirklich einschneidend ist und die auch weh tut.“ Es gehe um eine grundsätzliche Veränderung: „Ich weiß, dass es Widerstände geben wird. Aber es hilft nichts.“

Erhöht sich der Runfunkbeitrag?

Über die Zahl der neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten wird immer wieder diskutiert. Widerstand gegen eine Verringerung kommt unter anderem auch aus der Politik der jeweiligen Länder.

Alles zum Thema ARD

Gegenwärtig läuft das Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags ab 2025. Mitte November war bekanntgeworden, dass er vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen sollte. Mehrere Ministerpräsidenten haben sich bereits gegen eine Erhöhung ausgesprochen - darunter auch Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU).

Hermann fordert „strukturelle Reformen“

Herrmann betonte im Interview: „Ich erwarte deshalb, dass die Sender stärker darüber nachdenken, wo und wie sie Kosten senken können - und zwar nicht, indem sie weniger Leistung bei Vielfalt und Qualität erbringen, sondern wirklich in Form struktureller Reformen.“

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) will Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer zum Rundfunkbeitrag abgeben. Diese haben in einem weiteren Schritt das letzte Wort zur Beitragshöhe. Sie müssen sich eng an der KEF orientieren.

Wenn sich die Länder gegen ein Plus stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landet - wie schon beim vergangenen Mal. Die Überprüfung des Finanzbedarfs ist mit der KEF staatsfern organisiert. (dpa)

KStA abonnieren