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Fehlende Schnelltests2G-Plus-Regelung löste bei Kinderärzten in NRW Chaos aus

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Kinderärzte wehren sich gegen eine Testpflicht für Personal und Besucher

Bonn – Eltern, die ihren Nachwuchs in Kinder- und Jugendarztpraxen begleiten, brauchen keinen Corona-Testnachweis. Das hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium (MAGS) am Donnerstag nach erheblicher Unruhe unter den Kinderärzten klargestellt. Begleitpersonen von Patienten müssten sich vor dem Zutritt zu einer Praxis oder bei einem Arzt-Besuch nicht auf das Coronavirus testen lassen, hieß es aus dem Ministerium.

Nach dem in der vergangenen Woche beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetz dürfen „Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher“ Arztpraxen nur betreten, wenn sie getestet sind und das nachweisen. Das hatte zu einem regelrechten Kommunikationschaos in der Ärzteschaft geführt. „Vereinzelt wurde daraus bereits eine allgemeine Testpflicht für Begleitpersonen von Patienten und Patientinnen zum Beispiel in Kinderarztpraxen abgeleitet“, so das MAGS.

Reaktion auf Empörung der Kinderärzte und Eltern

Das MAGS reagierte mit der Klarstellung auf Empörung und Verwirrung bei den Kinderärzten, die von einer Testpflicht für begleitende Eltern ausgegangen waren und dies als völlig unpraktikabel kritisiert hatten. Fälschlich verstanden wurde demnach, dass ab Mittwoch, 24. November, alle Mitarbeiter und Besucher in Arztpraxen einen negativen Schnelltest vorweisen müssten - egal, ob geimpft oder nicht.

Die Praxen hatten durch die Schnelltests der Eltern ohne Testnachweis einen erheblichen Kosten- und Zeitaufwand befürchtet: „Zeit, die wir viel besser in Impfungen oder die Behandlung von Patienten investieren könnten“, hatte der Landesverband der Kinder- und Jugendärzte mitgeteilt.

Diese Kommunikation hatte die schlechte Stimmung angeheizt. Auch der Bonner Kinderarzt Axel Gerschlauer hatte sich gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ kritisch zu den vermeintlich neuen Testvorschriften geäußert und die chaotische Informationslage nach einem Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) von Dienstag geschildert. Auch er als Niedergelassener war davon ausgegangen, dass ab Mittwoch, 8 Uhr, auch geimpftes Praxispersonal täglich vor Dienstantritt getestet werden müsse sowie Begleiter der kranken Kinder, die in die Praxis kämen. Ein kaum zu bewältigender Aufwand habe gedroht.

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Zudem informierte eine weitere E-Mail der KV Nordrhein, es gebe nicht ausreichend Tests für Praxen. Der Protest der Ärzteschaft hat nun für Klarheit gesorgt: Begleitpersonen wie Eltern, Erziehungsberechtigte oder auch Betreuer sind behandelten Personen - also Patienten - gleichzusetzen. Und Patienten müssen nicht getestet sein, um Zutritt zu den Praxen zu erhalten - das galt auch zuvor schon allgemein als unstrittig, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. (mit dpa)