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Haftstrafe zur Bewährung nach Bahnunfall mit zwei Toten

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Aschaffenburg – Eineinhalb Jahre nach einem Zugunfall mit zwei Toten in Unterfranken hat das Amtsgericht Aschaffenburg einen Mann zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Diese Strafe wegen fahrlässiger Tötung wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch verkündete.

Zudem muss der damals als Sicherungsaufsichtskraft eingesetzte 29-Jährige eine Geldauflage von je 2000 Euro an zwei Hinterbliebene zahlen, in Raten von je 100 Euro je Monat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 301 Ls 107 Js 10811/20)

Mehr mit dem Handy beschäftigt

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Mann war laut Anklage bei den Bauarbeiten an der bayerisch-hessischen Landesgrenze für die Sicherheit der 22 und 34 Jahre alten Arbeiter verantwortlich. Er soll sich aber mehr mit seinem Handy beschäftigt haben als auf den Zugverkehr zu achten und die Männer zu warnen. Zudem stand er nicht auf dem ihm zugewiesenen Posten zwischen Stockstadt am Main und Mainaschaff. Eine Regionalbahn hatte die zwei Männer am 1. September 2020 erfasst und getötet.

Einer der beiden Nebenklagevertreter verlangte eine Haftstrafe von vier Jahren wegen Totschlags durch Unterlassen. Das Geständnis des Angeklagten sei zu spät gekommen. Zudem habe er bisher nicht versucht, die Tat wiedergutzumachen. „Sie haben es in Kauf genommen, dass sowas passieren kann.” Der zweite Nebenklagevertreter stellte keinen Antrag, sagte aber, der Angeklagte verdiene keine Bewährungsstrafe. „Er hat sich nicht entschuldigt.”

Der Verteidiger, der die Vorwürfe der Anklage am Morgen eingeräumt hatte, plädierte wegen fahrlässiger Tötung auf eineinhalb Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

© dpa-infocom, dpa:220302-99-351769/4 (dpa)