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Justiz bestätigt Verfassungsschutz-EinstufungAfD Hessen darf als Verdachtsfall eingestuft werden

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Darf der AfD-Landesverband als Verdachtsfall eingestuft werden? Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun entschieden. (Archivbild)

Darf der AfD-Landesverband als Verdachtsfall eingestuft werden? Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun entschieden. (Archivbild)

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erlaubt die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall wegen rechtsextremer Bestrebungen. Entscheidung ist unanfechtbar.

Der Verfassungsschutz in Hessen darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte.

Vor etwa drei Jahren hatte das Landesamt für Verfassungsschutz die hessische AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die Partei beobachtet werden darf. Dagegen legte die AfD Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Strittig war zudem, inwieweit die Einstufung öffentlich gemacht werden darf.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte argumentiert, es bestehe beim AfD-Landesverband der Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe. 

Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe etwa in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Es gebe außerdem hinreichende Aussagen, die sich „gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch „Fremde“ richteten“.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht mehr anfechtbar. Möglich ist aber etwa eine Verfassungsbeschwerde. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte vor rund drei Wochen das lange Verfahren um die AfD-Einstufung kritisiert.

AfD will weiter gegen Einstufung vorgehen

Die AfD selbst wies darauf hin, dass es sich nur um eine Entscheidung im Eilverfahren handle. „Nach der Entscheidung im Eilverfahren geht es nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden“, so die Partei. An diesem wolle man auch weiter festhalten.

„Wir halten die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend, die AfD als Verdachtsfall einzustufen, und werden den Rechtsweg weiter beschreiten.“ Das Hauptsacheverfahren könne sich sehr lange hinziehen, sagte ein AfD-Sprecher. (dpa)