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Minderjährige im InternetOnline-Anmache soll strafbar werden

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Cyber-Grooming soll bald härter bestraft werden. (Symbolbild)

Berlin – Wenn der Bundestag am heutigen Donnerstag härtere Strafen für Kinderpornografie beschließt, wird auch das sogenannte Cyber-Grooming ins Visier genommen. Gemeint ist die sexuelle Belästigung Minderjähriger im Internet durch meist ältere Männer. Diese geben sich in Chats oder sozialen Netzwerken gegenüber Kindern oder Jugendlichen als gleichaltrig aus und erschleichen sich so das Vertrauen, um sexuelle Kontakte zu knüpfen. Bislang macht sich nur strafbar, wer ein Treffen mit einem Kind anbahnt, um es zu missbrauchen oder auf ein Kind einwirkt, um dieses zu bestimmten sexuellen Handlungen zu bewegen.

Aufgrund einer Gesetzeslücke konnten bislang aber keine Täter belangt werden, die sich in Chatrooms den Minderjährigen ungebührlich nähern. Das will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun ändern. Die Strafbarkeit der unerwünschten Online-Anmache soll künftig auf Speichermedien und alle Formen der modernen Kommunikation erweitert werden.

Ermittlern geht die Verschärfung allerdings nicht weit genug. Denn auch nach der Gesetzesänderung bleiben Täter straflos, wenn sie sich zwar als Minderjährige ausgeben, unter der falschen Identität aber nur harmlose Gespräche führen, um sich dann mit den Kindern zum Missbrauch zu verabreden. Dass die Ermittler da nicht einschreiten dürfen, wird von der bundesweiten Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Gießen, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angesiedelt ist, heftig kritisiert. In einer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegenden Stellungnahme der Zentralstelle zum Gesetzentwurf heißt es, dass angesichts des enormen Dunkelfelds – viele Kinder offenbarten sich aus Scham nicht gegenüber ihren Eltern – die verdeckte Ermittlung das einzig wirksame Instrument zur Bekämpfung von Cyber-Grooming sei.