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Islamistischer GefährderEinreisesperre für Sami A. verhängt

Lesezeit 2 Minuten

Der islamistische Gefährder Sami A.

Köln – Die Zeichen stehen auf Sieg: Zumindest bei Sami A., dem abgeschobenen islamistischen Gefährder aus Bochum. Als die tunesischen Strafverfolger ihn nach 15 Tagen wieder aus der Untersuchungshaft entließen, posierte der radikalislamische Salafisten-Prediger per Selfie in triumphierender Pose gemeinsam mit seinem tunesischen Anwalt. Weitere Bilder zeigen den 44-Jährigen mit seinen Schwestern und seinem Onkel.

Die Aufnahmen deuten nicht auf Folter durch die tunesischen Behörden hin. Und dennoch verlangt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen weiterhin die Rückholung des Radikalen. Tenor der Begründung: Sollten die Medien den Fall irgendwann nicht mehr so intensiv verfolgen, könne eine menschenrechtswidrige Behandlung des Betroffenen die Folge sein.

Seit Wochen bereits sorgt die Abschiebung des Islamisten für Schlagzeilen. Zugleich verhärten sich zusehends die Fronten zwischen dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und den zuständigen staatlichen Stellen. Angefangen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Ausländerbehörde Bochum bis hin zum NRW-Flüchtlingsministerium.

Konfrontation verschärft sich

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Sicherheitskreisen erfuhr, dürfte sich die Konfrontation zwischen den Richtern und exekutiven Behörden weiter verschärfen: Demnach ist der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden zur sogenannten „Einreiseverweigerung“ ausgeschrieben.

Das heißt: Sollten die tunesischen Stellen ihn wieder ausfliegen lassen, würde Sami A. sowohl an den deutschen als auch an den Grenzen der europäischen Schengen-Staaten abgewiesen. Die Einreisesperre, beantragt durch das Ausländeramt Bochum über das Landeskriminalamt, schafft neuen Zündstoff.

Verwaltungsgericht ausgetrickst?

Vor allem bei den Verwaltungsrichtern: Ohnehin wähnt sich die Kammer durch den heimlichen Rücktransport des Salafisten am 13. Juli „rechtswidrig“ ausgetrickst. Das Flugzeug befand sich längst in der Luft, als das Gericht wegen möglicher Foltergefahr in Tunesien einen Rückführstopp verhängte.

Angesäuert fordern die Richter seither, den Extremisten wieder zurückzuführen. Seine Anwältin traktiert das Ausländeramt Bochum mit Zwangsgeldern. Die Kommune sucht vergeblich durch Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster aus der Bredouille zu kommen. Bisher pocht die Justiz allerdings auf die Rückholung des Bochumers. Auch wenn es aktuell offensichtlich keine Anzeichen für eine Foltergefahr gibt.

Zwar ermitteln die nordafrikanischen Behörden noch gegen den einstigen Hartz-IV-Empfänger Sami A. wegen Terrorverdachts. Bisher aber ohne Ergebnis. Auch scheint sich Sami A. frei in seiner Heimat bewegen zu können. In Kürze wird nun die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht, endgültig in der Causa entscheiden.

Sollte das Abschiebeverbot weiter bestehen, bleibt den Behörden nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht.