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Katie ZachariaTrumps neue Sprecherin bei Anwaltsprüfung durchgefallen

Ist die neue Sprecherin des Weißen Hauses, Katie Zacharia, nun eine Anwältin oder nicht?

Katie Zacharia ist wegen ihrer Berufsbezeichnung in Erklärungsnot geraten.

Katie Zacharia ist wegen ihrer Berufsbezeichnung in Erklärungsnot geraten.

Nur wenige Tage nach ihrem Start als neue Sprecherin des Weißen Hauses macht Katie Zacharia (41) bereits selbst Schlagzeilen. Ist sie denn nun eine Anwältin oder nicht?

In der Debatte um ihre beruflichen Qualifikationen hat Katie Zacharia zugegeben, bei einer Anwaltsprüfung durchgefallen zu sein. In einem außergewöhnlich kritischen Interview verneinte sie die Frage des Fox-News-Moderators Sean Hannity, ob sie die Prüfung bestanden habe. Auf Nachfragen gab sie zudem zu, die Prüfung nicht wiederholt zu haben.

Dass Hannity Zacharia so kritische Fragen stellte, ist bemerkenswert. Er gilt als einer der engsten und einflussreichsten Vertrauten von US-Präsident Donald Trump. Im TV-Sender Fox News stellt er regelmäßig Trumps Politik und Wirken ungewöhnlich positiv dar.

Zacharia versucht, die Angelegenheit herunterzuspielen

Anders verlief dagegen das Gespräch mit Zacharia. Unter anderem konfrontierte er sie damit, dass sie Medienberichten zufolge selbst in rund 15 Social-Media-Posts eine Anwaltsbezeichnung genutzt habe, obwohl sie die entsprechende Zulassung dafür nicht nachgewiesen habe. Auch fragte er sie, warum sie nicht einfach zugegeben habe, die Prüfung nicht bestanden zu haben.

Zacharia versuchte, die Angelegenheit herunterzuspielen.  Da sie gewusst habe, dass sie in China leben würde, hätte das Ergebnis der Prüfung keine Rolle mehr gespielt. Sie habe sich für die Anwaltsprüfung angemeldet, sei dann aber wegen des bevorstehenden Umzugs mit ihrem Mann nach China „abgelenkt und überfordert“ gewesen.

„Wir sagten einfach: ‚Nehmen wir uns diese Zeit, ich lege die Anwaltsprüfung ab und schaue, was passiert‘“, sagte Zacharia. „Die Ergebnisse sind eher nebensächlich, da ich wusste, dass ich die Anwaltszulassung in China nicht brauchen würde, und wir sind kurz darauf abgereist“, fügte sie hinzu.

Nach eigenen Angaben hat sie die Anwaltsprüfung nach ihrer Rückkehr in die USA aufgrund der Geburt ihres ersten Kindes nicht wiederholt. Zacharia sagte jedoch, dass „viele Leute aus der Branche“ ihr versichert hätten, sie könne sich angesichts ihres Jurastudiums und ihrer in China gesammelten Berufserfahrung als Anwältin bezeichnen.

Zacharia steht wegen Berufsbezeichnung unter Druck Kritiker und einige Rechtsexperten monieren, dass sie sich wiederholt als Anwältin bezeichnet habe, obwohl bislang keine entsprechende Zulassung nachgewiesen sei. Die Vertraute von US-Präsident Trump hatte nach Informationen des „Wall Street Journal“ die Anwaltsprüfung im US-Bundesstaat Kalifornien im Jahr 2011 nicht bestanden.

Im Kern geht es darum, dass es zwischen den englischen Begriffen „attorney“ und „lawyer“ einen feinen Unterschied gibt. Obwohl beide Wörter weitgehend gleichbedeutend für Anwälte verwendet werden, setzt „attorney“ eindeutig eine Anwaltszulassung voraus. „Lawyer“ wird teils auch für Juraabsolventen verwendet. Trump selbst hatte Zacharia bei ihrer Ernennung als „attorney“ bezeichnet. (dpa/AFP)