Abo

Mindestens fünf Jahre HaftNeues Gesetz sieht Strafverschärfungen bei Verabreichen von KO-Tropfen vor

2 min
Die Bundesregierung plant härtere Strafen für Verbrechen, bei denen KO-Tropfen eingesetzt werden, mit mindestens fünf Jahren Haft. (Symbolbild)

Die Bundesregierung plant härtere Strafen für Verbrechen, bei denen KO-Tropfen eingesetzt werden, mit mindestens fünf Jahren Haft. (Symbolbild)

Das Justizministerium möchte Straftaten mit KO-Tropfen als „gefährliches Mittel“ im Strafrecht definieren und schwerer sanktionieren.

Das Bundesjustizministerium plant, Raub und sexuellen Missbrauch gesetzlich strenger zu ahnden, wenn die Täter ihre Opfer zuvor mit sogenannten KO-Tropfen betäuben. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) vorliegt. Demnach sollen künftig mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen, wenn KO-Tropfen im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung oder einem Raub eingesetzt werden.

„Solche Taten müssen hart bestraft werden“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Funke-Zeitungen. „Deshalb müssen wir das Strafrecht anpassen und verschärfen.“ Der Rechtsstaat müsse Betroffenen von schweren Übergriffen „fest zur Seite stehen“ und zugleich ein klares Signal an die Täter senden.

Bisher konnte der Einsatz von KO-Tropfen bereits strafverschärfend wirken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jedoch im vergangenen Jahr entschieden, dass diese Substanzen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Der nun im Ministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf sieht vor, bei Straftaten wie sexuellen Übergriffen, Vergewaltigungen und schwerem Raub neben der Verwendung von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen auch den Einsatz eines „gefährlichen Mittels“ zu erfassen. In solchen Fällen soll künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten.

Vergewaltigungen unter Einsatz von KO-Tropfen sind nach Hubigs Ansicht „besonders perfide und gefährlich“. „Die Täter machen ihre Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus“, sagte die Ministerin und verwies dabei auf die Französin Gisèle Pelicot, in deren Fall dies „auf besonders brutale Weise“ geschehen sei.

Pelicots früherer Ehemann war im vergangenen Dezember in einem Aufsehen erregenden Prozess in Avignon zur Höchststrafe von 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, seine frühere Frau Gisèle fast zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt, vergewaltigt und in Internetforen anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten zu haben. (afp)