Düsseldorf – Justizminister Peter Biesenbach hat im Rechtsausschuss des Landtags nochmals unterstrichen, dass die Strafverfolgungsbehörden in NRW keine Kontaktdaten für die Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten aus entsprechenden Check-In-Apps für die Gastronomie abschöpfen dürfen. Zwar enthalte das Infektionsschutzgesetz kein „ausdrückliches Erhebungs- oder Verwertungsverbot“, so der CDU-Politiker, gleichwohl lege er den entsprechenden Passus im Infektionsschutzgesetz so aus, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht auf diese Daten zugreifen dürfen.
Auslöser seiner Stellungnahme war ein Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ gewesen, wonach die Bochumer Staatsanwaltschaft am 20. Juli 2021 Personendaten der „Recover App“ bei dem Kölner Betreiber „Railslove“ mittels richterlichem Beschluss beschlagnahmen wollte.

Justizminister Peter Biesenbach (CDU) im Landtag (Archivbild)
Copyright: dpa
Die digitale Software, die etwa von der Kölner Kommune und Bochum unterstützt wurde, speichert im Gastro-Gewerbe zwecks Nachverfolgung für die Gesundheitsämter die Namen und Adressen der Gäste.
Augenhöhle bei Schlägerei zertrümmert
Die Bochumer Ermittler wollten mit Hilfe der Daten eine brutale Attacke auf einen Clubbesucher im Amüsierviertel „Bermuda3eck“ aufklären. Ein unbekannter Schläger hatte einem 21-jährigen Mann eine Augenhöhle zertrümmert. Seither ist seine Gesichtshälfte taub.
Allerdings liefen die Nachforschungen bei dem Kölner Recover-App-Entwickler ins Leere. Die doppelt kryptierten Kontaktinfos konnten dann doch nicht mehr entschlüsselt werden, da der Clubbesitzer den zweiten Code nicht mehr parat hatte. Bis heute wurde der Tatverdächtige nicht gefunden.
Zeuge über Nachverfolgungslisten ausfindig gemacht
Ferner hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach gewalttätigen Ausschreitungen am Rande eines Fußballspiels anhand von Infektionsnachverfolgungslisten einen Zeugen ausfindig gemacht und ihn Anfang Februar 2021 vernommen. Ansonsten habe es keine weiteren Vorfälle gegeben, hieß es. Dies bestätigten auch andere betroffene Ministerien.
Das könnte Sie auch interessieren:
Zugleich wurde deutlich, dass seit August des vergangenen Jahres keine Personenkontakte im Freizeitbereich an Rhein und Ruhr erfasst werden. Folglich würden auch keine gespeicherten Daten auf Check-In-Angeboten wie beispielsweise der Luca-App mehr durch die Gesundheitsbehörden im Land erhoben.



