Datenschutz bei Gastro-AppsStreit um Kontaktnachverfolgung hält an

Die digitale Version des gelben Impfbuches: die Cov-Pass-App auf dem Smartphone.
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Bochum – Die unrechtmäßige Beschlagnahme von Personendaten aus gastronomischen Check-In-Apps zur Coronavirus-Nachverfolgung wächst sich in NRW zum Politikum aus. Nach der Berichterstattung des "Kölner Stadt-Anzeiger" über einen Versuch der Bochumer Staatsanwaltschaft, bei dem Betreiber der so genannten „Recover App“ in Köln entsprechende Informationen abzuschöpfen, hat die SPD-Fraktion im Rechtsausschuss einen Bericht des Justizministers Peter Biesenbach (CDU) zum dem Vorfall angefordert.
Richertlicher Durchsuchungsbeschluss
Ähnlich wie im Fall von 20 anderen Konkurrenzangeboten wie der Luca App nutzen Tausende Gastronomen und Gewerbetreibende das Produkt des Kölner Start-Ups Railslove, um ihre Gäste digital registrieren zu lassen. Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss wollte die Staatsanwaltschaft Personendaten bei der Kölner Firma aus einem Club der Ruhrmetropole sicherstellen. Die Strafverfolger hofften, damit einem bislang unbekannten Schläger auf die Spur zu kommen, der kurz nach Mitternacht des 4. Juli 2021 seinem Gegner schwere Verletzungen zufügte, eine Gesichtshälfte ist taub geblieben.
Technische Probleme
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag auf Anfrage den Vorgang. So sei „auf Grundlage einer gerichtlichen Anordnung der Versuch unternommen worden, digitale Kontaktdaten zu erheben. Aufgrund technischer Probleme erfolgte indes keine Sicherung und Auswertung der Daten. Die Ermittlungen in dem Verfahren dauern an“.
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Wie zu erfahren war, hat Justizminister Biesenbach den Leitenden Oberstaatsanwalt zu einem Bericht über die Angelegenheit aufgefordert. Nach Ansicht des CDU-Politikers verbietet das Infektionsschutzgesetz „die Nutzung und Weitergabe von Kontaktdaten zu anderen Zwecken als denen der Kontaktverfolgung in der Pandemie“. Das heißt: Justiz und Polizei dürfen sich keinen Zugriff auf die App-Daten verschaffen.