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Linksbündnis  in BerlinEx-Verfassungsrichter: Darum ist Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen verfassungswidrig

Grundgesetz erlaubt keine Vergesellschaftung mit dem Ziel, Unternehmen zu zerschlagen - sagt Hans-Jürgen Papier, langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichts

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Enteignung als Programm: Die Linken-Spitze am Wohlabend in Berlin.

Enteignung als Programm: Die Linken-Spitze am Wohlabend in Berlin.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Vergesellschaftungspläne der angestrebten Koalition von Linken, Grünen und SPD in Berlin für verfassungswidrig. Die Pläne zielten darauf ab, „die Vergesellschaftung von Grund und Boden missbräuchlich zum Zwecke einer ,Zerschlagung‘ von Unternehmen einzusetzen, die – wie die Wohnungsunternehmen – von der Sozialisierungsermächtigung im Artikel 15 des Grundgesetzes gar nicht erfasst werden“, schreibt Papier in einer verfassungsrechtlichen Beurteilung, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Dies stelle eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Berufs- und Unternehmerfreiheit und des Gleichheitsgebots dar.

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