Sollte Social-Media für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten sein? Unser Kolumnist Markus Ogarek plädiert für Eigenverantwortung.
EigenverantwortungEin Social-Media-Verbot für Jugendliche ist der falsche Weg

Ein Junge liegt auf einem Sofa und guckt auf sein Smartphone. (gestellte Szene). Australien hat vor rund einem Monat ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren eingeführt und ist damit weltweiter Vorreiter.
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Im politischen Raum kursiert immer wieder ein Vorschlag, der in seiner Klarheit bestechend wirkt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollen am besten keinen Zugang mehr zu Social-Media-Plattformen erhalten. In einer Zeit, in der die digitale Welt fast nur noch als Risiko- statt als Möglichkeitsraum wahrgenommen wird, trifft dieser Gedanke einen Nerv. Doch die (vermeintlich) einfache Verbotslösung erweist sich als juristisch kompliziert und pädagogisch zweifelhaft.
Drastisch eingeschränkt ist bereits die Handynutzung an den Schulen. Ob und in welchem Umfang dort Smartphones erlaubt sind, ist in NRW zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern Sache der Schulkonferenzen. Rund 98 Prozent aller öffentlichen Schulen im Land haben nach Auskunft des zuständigen Ministeriums aber inzwischen eine verbindliche Handyregelung, an den weiterführenden Schulen sind es sogar 100 Prozent. Dass die Vorgaben stark variieren, mag man als Flickenteppich kritisieren. Dieser Teppich ist jedoch demokratisch gewebt.
Australien als Modellfall
Für viele junge Menschen wäre ein Social-Media-Verbot vermutlich noch viel einschneidender als die Bestimmungen zu Mobiltelefonen, weil es über die schulische Sphäre hinaus tief in ihre private Lebenswelt eingreifen und ausgerechnet die am meisten genutzten Plattformen betreffen würde.
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Als Modell wird gern auf Australien verwiesen. Minderjährige unter 16 dürfen sich dort seit 2025 nicht mehr auf Seiten wie Instagram, Snapchat oder TikTok anmelden. Den Anbietern drohen Millionenstrafen, wenn sie keine wirksamen Alterskontrollen implementieren.
Für eine solche Regelung gäbe es auch in Deutschland starken Rückhalt: Nach einer Umfrage des Ifo-Instituts befürworten 85 Prozent der Eltern ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Das ist nicht verwunderlich. Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht, begegnet immer wieder jungen Menschen, die auf ihr Handy fixiert herumlaufen, ohne nach links oder rechts zu schauen.
Ältere denken in solchen Momenten vielleicht an ihre eigene Kindheit: an Fahrradtouren mit Freunden, an Nachmittage, an denen man einfach nur redete, lachte, sich stritt und wieder versöhnte. Natürlich saßen frühere Generationen viel zu lange vor dem Fernseher. Aber das Smartphone ist kein bloßes Update der „Glotze“. Es ist ein völlig anderes Medium: individuell, ständig verfügbar, mit hohem Suchtpotenzial.
Noch kein Verbot in Deutschland
Dass Deutschland bislang noch kein Social-Media-Verbot erlassen hat, liegt vor allem am europäischen Rechtsrahmen, der einzelstaatlichen Maßnahmen enge Grenzen setzt. Der „Digital Services Act“ (DSA) der EU regelt den Jugendschutz auf Online-Plattformen grundsätzlich und abschließend: Er hat Vorrang vor nationalem Recht. Da der DSA kein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige vorsieht, kann Deutschland im Alleingang wenig machen. Doch selbst wenn sich die EU zu einem Verbot durchringen sollte, wäre dies rechtlich wie praktisch kein Selbstläufer. Es brächte einen intensiven Eingriff nicht nur in die Geschäftsmodelle der Plattformbetreiber mit sich, sondern vor allem in die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen.
Auch jungen Menschen steht die Freiheit zu, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren, sich ihre Meinung zu bilden und diese zu äußern. Soziale Medien sind hierfür längst eine zentrale Infrastruktur – Informationsquelle, Kommunikationsraum, Ort sozialer Interaktion und politischer Sozialisation. Hinzu kommt: Die Datenlage zur tatsächlichen Schädlichkeit der Social-Media-Nutzung ist bislang wenig belastbar. Überdies kann ein Verbot technisch nur schwer abgesichert werden. So lassen sich Altersverifikationen häufig umgehen, etwa über Accounts älterer Geschwister oder gar der Eltern.
Vorgaben im Grundgesetz
Ein verlässlicher Schutz wird sich nach alledem kaum durch pauschale Verbote erreichen lassen. Die Verantwortung liegt – wie so oft – in erster Linie bei den Eltern selbst. Das Grundgesetz spricht hier eine klare Sprache: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und ihre oberste Pflicht. Der Staat darf kraft seines Wächteramtes unterstützen und eingreifen, wo Kinder gefährdet sind – etwa durch konsequentes Vorgehen gegen jugendgefährdende Inhalte und politisch-religiöse Desinformationskampagnen.
Seine Interventionen ersetzen aber nicht eine gute Erziehung. Konkret heißt das: Selbst ein EU-weites Verbot der Social-Media-Nutzung würde von individueller Verantwortung nicht entbinden. Eltern müssten ihren Kindern weiterhin Grenzen setzen und sie zu reflektierter Mediennutzung erziehen, damit sie nicht später im Erwachsenenalter auf die Gefahren des Netzes hereinfallen.
