Neue InitiativeBundesinnenministerin Faeser will Frauen besser vor Gewalt schützen

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Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat.

Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat.

Alle vier Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine Initiative angekündigt, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. „Strafrechtliche Konsequenzen und Kontaktverbote der Täter zu den betroffenen Frauen reichen noch nicht aus. Wir brauchen weitergehende Maßnahmen, damit die Täter ihr aggressives Verhalten beenden und sich tatsächlich verändern“, sagte Faeser den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntagsausgaben).

Faeser verwies auf Österreich. „Wer dort das Verbot erhält, die Wohnung zu betreten oder sich der betroffenen Frau zu nähern, der muss verpflichtend an Maßnahmen zur Gewaltprävention teilnehmen“, sagte die SPD-Politikerin. Wer es nicht tue, erhalte empfindliche Strafen. „Auch in Deutschland müssen wir die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz entsprechend ergänzen und wirkungsvoller machen.“ Darüber werde sie mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprechen.

Alle vier Minuten wird eine Frau zum Gewaltopfer

„Gewalt gegen Frauen darf niemanden kalt lassen“, sagte Faeser. Alle vier Minuten werde eine Frau in Deutschland Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Jeden dritten Tag werde eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet, fuhr die SPD-Politikerin fort.

In Österreich muss ein Gewalttäter, der mit einem Kontaktverbot belegt wird, dem Bericht nach innerhalb von fünf Tagen eine Beratungsstelle für Gewaltprävention aufsuchen. Eine entsprechende Beratung muss demnach binnen 14 Tagen stattfinden und mindestens sechs Stunden umfassen. Verstöße gegen die Anordnung können den Angaben zufolge eine Geldstrafe bis zu 5000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen nach sich ziehen. In Deutschland kann die Teilnahme an einem sogenannten Täterprogramm dem Bericht nach bisher nur in straf- und familienrechtlichen Verfahren angeordnet werden. (afp)

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