Bundesbauministerin Hubertz legt Pläne zur Änderung des Baugesetzbuches vor
Neues BaugesetzSchnellerer Wohnungsbau und Enteignung als Option

Bauleitverfahren sollen künftig viel flotter werden. (Symbolbild)
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Um Kommunen erweiterte rechtliche Möglichkeiten zu verschaffen, beabsichtigt Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) eine Novellierung des Baugesetzbuches. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind die erklärten Absichten die Schaffung von mehr Wohnraum und die Steigerung der Lebensqualität in Städten. Diese Vorhaben bedürfen jedoch noch der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sowie der anschließenden Beratung und Verabschiedung durch den Bundestag.
Schon zu Beginn des Jahres trat der sogenannte Bau-Turbo in Kraft. Dies ist eine bis 2030 befristete „Experimentierklausel“, die gleichfalls eine Beschleunigung des Wohnungsbaus zum Ziel hat. Die nun vorliegenden Vorschläge bedeuten nach Auskunft des Bauministeriums eine umfassendere Aktualisierung des Baugesetzbuches.
Priorität für den Wohnungsbau in angespannten Märkten
Im Detail sollen Kommunen mit schwieriger Wohnungsmarktlage, wie beispielsweise Köln, zukünftig die Möglichkeit erhalten, ein „überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau“ festzustellen. Dies würde bedeuten, dass bei der Vergabe von begrenzten Flächen der Wohnungsbau Vorrang vor anderen politischen Vorhaben hätte. Ferner ist eine generelle Beschleunigung von Projekten vorgesehen. So könnte die Bauleitplanung künftig innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein, während dieser Prozess laut Bauministerium aktuell häufig zehn bis 15 Jahre in Anspruch nimmt.
Verfahren der Umweltprüfung soll beschleunigt werden
Zu diesem Zweck ist eine Beschleunigung der Umweltprüfung vorgesehen. Hubertz erläuterte, es müsse „einen realistischen Blick darauf geben, das berechtigte Interesse am Bauen mit dem Umweltschutz zu vereinen“. Sie fügte hinzu: „Wir setzen den Fokus auf Beschleunigung, nicht auf die Absenkung von Schutz. Deshalb machen wir die Umweltprüfung schneller.“
Dadurch wäre es öfter möglich, lediglich die strategische Umweltplanung anzuwenden, anstatt einer gesonderten, detaillierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Wie das Ministerium mitteilte, soll der Grenzwert für das beschleunigte Verfahren von 20.000 auf eine versiegelte Fläche von 30.000 Quadratmetern angehoben werden. Zudem ist eine Straffung der Bürgerbeteiligung während der Planungsphase geplant, die zukünftig digital und in einem einzigen Schritt erfolgen könnte.
Vorgehen gegen vernachlässigte Immobilien
Auch im Kampf gegen sogenannte Schrottimmobilien sollen Kommunen neue Instrumente erhalten. Damit sind Bauten gemeint, deren Eigentümer sie verwahrlosen lassen oder bewusst dem Verfall überlassen. Künftig sollen Gemeinden einfacher ein „Instandsetzungsgebot“ erlassen können, was einer Aufforderung zur Sanierung des Objekts gleichkommt. In Fällen von „extremem Missbrauch“ wird sogar eine Enteignung als Option in Betracht gezogen – von Hubertz als „scharfes Schwert“ bezeichnet.
Eine weitere Neuerung betrifft ein Vorkaufsrecht für Kommunen. Dieses soll greifen, sobald sie Kenntnis von einer bevorstehenden Immobilientransaktion mit Beteiligung von Kriminellen oder Extremisten erlangen. Laut Ministerium wäre dies beispielsweise anwendbar, falls Rechtsextremisten versuchen, sich in einer Ortschaft anzusiedeln. (red)
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