Köln – Der Rhein ist kein Erlebnisbad. Hier gibt es weder Schwimmerbecken noch Nichtschwimmerbereiche, es gibt keine Kleinkinderbecken, vor allem aber gibt es keine Aufsicht. Und das, obwohl der Fluss eher einer Autobahn als einem Schwimmbad gleicht. Auf einer der wichtigsten Frachtrouten Europas verkehren die Schiffe manchmal fast im Minutentakt. Und diese Schiffe sind eben keine niedlichen Dampfer mehr, sondern oft riesige Einheiten.
Schon deswegen rät jeder Experte, egal, ob Wasserschutzpolizei oder DLRG, Stadtverwaltung oder Feuerwehr, ausdrücklich davon ab, im Rhein schwimmen zu gehen. Dazu kommen die Gefahren durch Strömung, gefährliche Untiefen oder überraschende Strudel. Und auch die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Drei Menschen haben in diesem Sommer allein auf Kölner Gebiet ihr Leben im Rhein gelassen – bis jetzt. Sie sind auch Opfer einer höchst unübersichtlichen Rechtslage. Das Baden ist grundsätzlich erlaubt, aber an manchen Stellen doch verboten. Schilder gibt es keine, Aufklärung auch nicht.
Dabei wäre die konsequenteste Lösung die einfachste: Das Baden im Rhein ist grundsätzlich zu verbieten. Eben weil der Strom kein TÜV-geprüftes und von Bademeistern lückenlos überwachtes Schwimmbad ist. Selbst wenn es überwachte Stellen gäbe – der jüngste Unfall zeigt, wie unberechenbar das Gewässer ist und wie schnell etwas passieren kann. Wer im Rhein baden geht, setzt sein Leben aufs Spiel – die Unglücke der letzten Wochen zeigen es. Wer auch immer nun tatsächlich für den Rhein zuständig ist – es muss jetzt schnell und konsequent gehandelt werden. Verweise auf komplizierte Rechtslagen und lange Bearbeitungsfristen helfen niemandem. Schon gar nicht den Opfern und ihren Angehörigen.
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