Diskriminierung gehört für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen zum Alltag. Rund 1200 Fälle haben die Antidiskriminierungsberatungsstellen 2025 dokumentiert – deutlich mehr als im Vorjahr.
Abwertende Sprüche, Benachteiligungen, Ausgrenzung1200 Fälle von Diskriminierung in NRW

Jahresbericht 2025 der Antidiskriminierungsstellen in NRW
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Schon fast zwei Stunden sitzt Frau S., die eine Immobilie kaufen will, mit den Verkäufern beim Notar. Der Termin zieht sich, denn es geht nicht nur um den Kaufvertrag und die Formalitäten. Frau S. ist eine Deutsche mit schwarzer Hautfarbe. Der Notar macht herablassende Andeutungen über ihre vermeintliche Herkunft und bezweifelt ihre finanzielle Kompetenz. Die anderen Anwesenden schauen mehrfach verschämt zu Boden. Die Käuferin fühlt sich vor der gesamten Runde bloßgestellt. Sie wendet sich an die Antidiskriminierungsberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in ihrer Stadt.
Der Fall ist einer von rund 1200 Fällen, die die 40 Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit (ADA) der Freien Wohlfahrtspflege NRW im vergangenen Jahr dokumentiert haben. Nie wurden so viele Fälle erfasst. Im Schnitt kamen damit jeden Tag mehr als drei neue Fälle hinzu. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der neu dokumentierten Fälle um rund 15 Prozent. „Es zeigt, wie verbreitet Diskriminierung im Alltag vieler Menschen in Nordrhein-Westfalen ist“, sagt Kirsten Schwenke, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Zugleich bildeten die Fälle, die bei den Beratungsstellen landeten, nur einen kleinen Teil dessen ab, was tatsächlich geschehe.
Besonders häufig berichten die Ratsuchenden von Rassismus. In mehr als 60 Prozent der dokumentierten Fälle spielte er eine Rolle. Mehr als 40 zusätzliche Rassismusfälle wurden 2025 erfasst. Auch Antisemitismus nimmt zu: Die Zahl der dokumentierten Fälle stieg um rund elf Prozent auf 70. Deutlich zugenommen haben zudem Fälle von Sexismus sowie Queer- und Transfeindlichkeit.
Diskriminierung findet dabei in vielen Bereichen des Alltags statt. 21,3 Prozent der Fälle ereigneten sich im Bildungsbereich, 21,1 Prozent im Arbeitsleben. 17,2 Prozent betrafen den Kontakt mit Behörden und der Justiz. Im Bildungsbereich spielten Schulen die mit Abstand größte Rolle: 73,3 Prozent der Fälle in diesem Bereich wurden dort registriert. Hochschulen machten zwölf Prozent aus, Kindertagesbetreuungseinrichtungen 5,3 Prozent.
Besonders problematisch ist aus Sicht der Beratungsstellen, dass Betroffene häufig keinen ausreichenden rechtlichen Schutz haben. 57,3 Prozent der dokumentierten Diskriminierungsfälle fielen nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das betrifft unter anderem Diskriminierungen im Bildungsbereich oder durch staatliche Stellen.
„Die Menschen, die zu uns kommen, berichten von Demütigungen in der Schule, Benachteiligungen am Arbeitsplatz oder davon, bei Behörden abwertend behandelt zu werden“, sagt Mohamed Kouras, ADA-Berater beim DRK in Münster. Viele wollten zunächst vor allem, dass ihre Erfahrungen ernst genommen würden und die Diskriminierung aufhöre. Wenn sie dann feststellten, dass sie ihre Rechte kaum durchsetzen könnten, sei das eine zusätzliche Enttäuschung.
Gerade bei Behörden sehen die Beratungsstellen deshalb großen Handlungsbedarf. Ein Viertel der Fälle, die im Behördenbereich dokumentiert wurden, betraf Ausländerbehörden. Auch Sozial- und Jugendämter sind für viele Menschen Orte, an denen sie Diskriminierung erleben. Insgesamt hatten nur 3,9 Prozent der dokumentierten Fälle mit der Polizei zu tun.
Das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das am 1. Oktober in Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt, soll zumindest einen Teil der bestehenden Schutzlücken schließen. Es stärkt die Rechte von Menschen, die sich durch öffentliche Stellen des Landes diskriminiert fühlen.
Integrationsministerin Verena Schäffer (Grüne) betont die Bedeutung der Beratungsstellen. „Dass Menschen in NRW aufgrund ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität, ihres Geschlechts, Behinderung, ihres Alters oder anderer Merkmale Benachteiligung erfahren, bleibt eine Realität, der wir uns als demokratische Gesellschaft entschieden entgegenstellen müssen.“
Im Fall der Immobilienkäuferin wies der Notar die Vorwürfe zurück. Es habe sich lediglich um „humorvolle Auflockerungen“ gehandelt. Der Makler entschuldigte sich bei Frau S. und gab an, die Zusammenarbeit mit dem Notar zu beenden.
