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Nach Wahlschock von Sachsen-AnhaltWüst wagt sich beim AfD-Verbot vor

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Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, steht bei einem Wahlkampftermin  der CDU-Berlin am Brandenburger Tor.

Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, steht bei einem Wahlkampftermin der CDU-Berlin am Brandenburger Tor.  

Nach dem historischen Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt bringt NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einem möglichen Parteiverbot ins Spiel. 

Zunächst passiert: nichts. Hendrik Wüst hat gerade einen Satz gesagt, der für einen CDU-Ministerpräsidenten bemerkenswert ist. Er sei dafür, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die den rechtlichen Umgang mit der AfD prüfen solle – einschließlich der Frage, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen. Im Publikum des Berliner Kabarett-Theaters Distel bleibt die Reaktion aus. Keine Zwischenrufe, kein Applaus.

Wüst scheint selbst zu merken, dass seine Äußerung untergegangen ist. „Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt“, sagt er. Es ist Montagabend, wenige Stunden nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei der die AfD deutlich gewonnen und der CDU schwere Verluste zugefügt hat. Im Gespräch mit der Transformationsforscherin Maja Göpel geht es deshalb auch um die Frage, wie die Politik mit der erstarkten AfD umgehen soll.  In der Talkreihe mit dem ironischen Titel „Missverstehen Sie mich richtig“ spricht er nun Klartext. 

Wüst gibt sich zunächst vorsichtig, will aus dem Wahlergebnis keine unmittelbare Forderung nach einem Verbotsverfahren ableiten. Er warnt vor „Schnellschüssen“. Ein Parteiverbot könne „nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen“. Zunächst müsse eine Struktur geschaffen werden, in der Bund und Länder die Frage „sorgfältig, professionell und seriös“ prüfen könnten. Verfassungsschutz, Verfassungsrechtler und weitere Experten sollten beteiligt werden. Die Prüfung müsse ergebnisoffen sein: Am Ende könne ein Verbotsverfahren stehen, „es kann auch etwas anderes sein“.

Wüst bemüht sich um eine sachliche, ruhig geführte Debatte. Mit seinem Vorstoß geht er aber einen Schritt weiter als viele andere Unionspolitiker. Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt sprach Bundeskanzler Friedrich Merz zwar von „Handlungsbedarf,“ ließ aber offen, ob dazu auch ein Verbotsverfahren gehören könnte. In einem Intervie mit der „Zeit“ hatte Merz 2025 gesagt, die Forderung nach einem Verbotsverfahren rieche für ihn zu sehr nach „politischer Konkurrentenbeseitigung".

Wüst hatte hingegen bereits im Mai bei einem Besuch in Auschwitz erklärt, Politiker hätten nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die „Pflicht“, ein Verbotsverfahren anzustrengen, „wenn die Voraussetzungen dafür da sind“. Nun schlägt er erstmals eine konkrete Struktur für eine solche Prüfung vor.

Seine Sorge richtet sich zugleich auf die politische Macht, die der AfD ein Wahlerfolg verschaffen kann. Wüst warnt davor, darauf zu setzen, dass sich die Partei durch Regierungsverantwortung selbst entzaubere. Eine AfD-Regierung würde über zentrale Bereiche staatlicher Macht verfügen. „Jede Woche werden in Landeskabinetten in Deutschland die Führung von Polizei, die Führung von Gerichten eingesetzt“, sagt er. „Der Kern des Gewaltmonopols dieses Staates liegt in den Ländern.“

Kanzlertausch eine „Scheinlösung“

Einen möglichen „Kanzlertausch“ nach dem schlechten Abschneiden der CDU in Sachsen-Anhalt lehnt Wüst dagegen ab. Die Forderung nach einem Rücktritt von Merz bezeichnet er als „Scheinlösung“. Die Union dürfe sich nicht in einen internen Streit treiben lassen. „Da möchte uns die AfD jetzt gerade hinhaben, dass wir jetzt über uns reden und miteinander streiten.“

Wüsts Verbots-Vorstoß stößt allerdings in der Union auf Widerstand. Alexander Hoffmann, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe, sagt, Ziel müsse es sein, „die AfD wegzuregieren und nicht wegzuverbieten“. Ein Verbotsverfahren als Reaktion auf AfD-Wahlerfolge sei der falsche Weg. Die Politik müsse die Probleme lösen, die die AfD stark machten.

Noch schärfer fällt die Kritik aus NRW aus. SPD-Landtagsfraktionschef Jochen Ott erinnert daran, dass seine Partei der CDU bereits angeboten habe, gemeinsam eine Bundesratsinitiative für ein AfD-Verbotsverfahren zu starten. „Das können wir nächste Woche machen“, sagt Ott. Eine weitere Arbeitsgruppe hält er für überflüssig: „Ich weiß nicht, wie viele Arbeitsgruppen sollen wir noch gründen?“

Weidel reagiert mit Spott

Zahlreiche Juristen hätten sich längst mit der Frage beschäftigt. Ott vermutet hinter Wüsts Vorstoß deshalb vor allem politisches Kalkül. Junge Menschen fragten Wüst derzeit massenhaft über soziale Medien, was er gegen die AfD unternehmen wolle. Der Ministerpräsident habe deshalb offenbar „wieder mal vom Balkon versucht, noch einen Punkt zu machen“.

Auch Alice Weidel reagierte spöttisch auf die neue Verbotsdebatte. Sie habe lachen müssen, als sie von Wüsts Vorschlag gelesen habe, sagte die AfD-Chefin in einem Interview. Der Vorstoß sage mehr über „Herrn Wüst und sein Demokratieverständnis“ aus als über die AfD.

Die Auseinandersetzung berührt allerdings eine juristische Frage mit hohen Hürden. Über ein Parteiverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Einen Antrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. In der Geschichte der Bundesrepublik hat Karlsruhe erst zweimal eine Partei verboten: 1952 die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands.

Wie hoch die Hürden liegen, zeigt das Beispiel der NPD. In zwei Verfahren scheiterte ein Verbot. 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht zwar verfassungsfeindliche Ziele der Partei fest, sah aber keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie diese Ziele auch erfolgreich verwirklichen könne. Verfassungsfeindliche Positionen allein reichen demnach nicht. Erforderlich ist vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Die Debatte betrifft dabei keineswegs nur die ostdeutschen Landesverbände. In NRW wird die AfD vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Besonders die frühere Junge Alternative NRW und ihre Nachfolgeorganisation „Generation Deutschland NRW“ stehen im Fokus der Sicherheitsbehörden.

Dem Dortmunder AfD-Politiker Matthias Helferich werden unter anderem abwertende Äußerungen über Zuwanderer und Muslime sowie eine Nähe zu rechtsextremen Vorfeldorganisationen zugeschrieben. Helferich warb für eine „millionenfache Remigration“ und sagte, die Bürger müssten entscheiden, „ob Deutschland zum multi-kulturellen Schlachthaus verkommt oder unsere Heimat bleibt“.  In Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen sind die jeweiligen AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.