Tim Achtermeyer spricht sich für ein AfD-Verbotsverfahren aus. Das Grundgesetz enthalte den klaren Auftrag, die Demokratie zu verteidigen, so der Vorsitzende der Grünen in NRW.
AfD „gesichert rechtsextrem“„Wann, wenn nicht jetzt?“ - Grüne in NRW fordern AfD-Verbot

Tim Achtermeyer (Bündnis90/Die Grünen) spricht bei einer Plenarsitzung im Nordrhein Westfälischen Landtag.
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Angesichts der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz fordert der Vorsitzende der Grünen in Nordrhein-Westfalen ein AfD-Verbot. Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als eine Partei, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agiere, sei historisch und dürfe „nicht mit einem Achselzucken beantwortet werden“, sagte Tim Achtermeyer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Verbotsverfahren als „nächster logischer Schritt“
„Das Grundgesetz gibt politischen Verantwortlichen den klaren Arbeitsauftrag, die Demokratie zu verteidigen und als Demokratie wehrhaft zu sein“, so Achtermeyer. „In diesem Fall bedeutet das: Es ist jetzt der Zeitpunkt, einen Verbotsantrag für die AfD beim Verfassungsgericht zu stellen.“ Über Parteiverbote entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Diese Möglichkeit zur Entscheidung müsse es nun bekommen.
„Wann, wenn nicht jetzt? Wie lange soll oder will eine Demokratie noch warten, sich gegen ihre Feinde mit den Mitteln des Grundgesetzes zu wehren?“, fragt Achtermeyer. Der 31-jährige ist seit Juni 2022 gemeinsam mit Yazgülü Zeybek Vorsitzender der Grünen in NRW. Auch die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion Verena Schäffer bezeichnete die Einleitung eines Verbotsverfahrens als den „nächsten logischen Schritt“.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte die AfD nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das teilte der Inlandsgeheimdienst am Freitagmorgen mit. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
Neben Achtermeyer fordern nun weitere Politiker auf Bundes- und Landesebene ein Verbot der Partei. Über ein Parteienverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, die Hürden sind hoch. Nur die Bundesregierung, der Bundestag oder Bundesrat dürfen ein Verbotsverfahren beantragen.