Bei einer Kontrolle am Gelsenkirchener Hauptbahnhof fanden Beamte und Beamtinnen eine verbotene Waffe bei einem 16-jährigen Syrer. Der Jugendliche muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
GelsenkirchenBundespolizei findet Schlagring bei einem Minderjährigen

Ein Schlagring, der von der Bundespolizei bei einem minderjährigen Syrer am Gelsenkirchener Hauptbahnhof gefunden und beschlagnahmt wurde.
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Am Dienstag, 11. Juni, kontrollierten Bundespolizisten und Bundespolizistinnen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen 16-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Bei der Durchsuchung entdeckten die Einsatzkräfte einen verbotenen Gegenstand in seiner Hosentasche.
Jugendlicher gab Besitz des Schlagrings zu
Gegen 13.00 Uhr überprüfte eine eingesetzte Streife den Jugendlichen am Hauptbahnhof. Die Beamten und Beamtinnen fragten den 16-Jährigen, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich führe. Er gab daraufhin an, dass er einen Schlagring in seiner Tasche habe.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte tatsächlich den verbotenen Gegenstand in der Hosentasche des Syrers. Der Schlagring wurde umgehend beschlagnahmt.
Verbotene Nahkampfwaffe
Bei einem Schlagring handelt es sich um eine in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab.
Nach der Beschlagnahme des Schlagrings und Belehrung durch die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen durfte der Gelsenkirchener seinen Weg fortsetzen. Er muss sich jedoch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. (red)
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