Bei bundesweiten Kontrollen der Wasserschutzpolizei wurden zahlreiche Verstöße gegen Umweltvorschriften festgestellt. In einigen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Bundesweite KontrollenJedes vierte Schiff verstößt gegen Umwelt- und Gewässerschutz

Das Logo der Bundesweiten Aktionstage zum Gewässer- und Umweltschutz (BAGU). Mitte Mai 2025 fanden erneut bundesweite Kontrollen statt.
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In der Woche vom 12. bis 18. Mai 2025 fanden bundesweite Aktionstage zum Umwelt- und Gewässerschutz (BAGU) statt. Die Gesamtverantwortung für den Einsatz lag in diesem Jahr erstmals bei der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen (WSP NRW), wie die Polizei Duisburg mitteilte.
An der Aktionswoche beteiligten sich die Wasserschutzpolizeien aller Küsten- und Binnenländer mit Kontrollen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Teilweise waren auch weitere Behörden an den Überprüfungen beteiligt. Der Schwerpunkt lag auf der Überwachung des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) und dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI).
Jedes vierte Schiff mit Umweltverstößen
Bundesweit wurden insgesamt 722 Kontrollen in der See- und Binnenschifffahrt durchgeführt. In 179 Fällen mussten die Einsatzkräfte einschreiten. Somit war jedes vierte Fahrzeug beanstandungswürdig.
Die beteiligten Polizisten und Polizistinnen schrieben insgesamt 17 Strafanzeigen, 255 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und erhoben 73 Verwarngelder. In acht Fällen untersagten die Beamten und Beamtinnen die Weiterfahrt.
Ausflugsschiffe leiteten Abwässer direkt in die Saar ein
Bei einer grenzüberschreitenden Kontrolle im Saarland am 13. Mai überprüfte die Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der WSP Saarland zwei Tagesausflugsschiffe. Die Einsatzkräfte stellten bauliche Mängel und ungefüllte, zum Teil trockene Abwassersammeltanks fest.
Bei der genaueren Untersuchung zeigte sich, dass Abwässer aus dem Küchen- und WC-Bereich ohne Umwege in die Saar eingeleitet wurden. Sämtliche Auslassöffnungen im Schiffsrumpf waren auf Dauerausleitung gestellt. In beiden Fällen wurde den Tagesausflugsschiffen zunächst die Weiterfahrt untersagt.
Nachdem technisch gewährleistet werden konnte, dass alle an Bord anfallenden Abwässer dem jeweiligen Abwassersammeltank zugeleitet werden, verplombten die Einsatzkräfte sämtliche Auslassöffnungen in den Schiffsrümpfen und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Zypriotisches Motorschiff musste Sicherheitsleistung zahlen
In einem weiteren Fall kontrollierten Beamte des WSP-Reviers Lübeck am 13. Mai ein Motorschiff mit Heimathafen Limassol/Zypern und überprüften, ob die Besatzung die internationalen und nationalen Regelungen zum Meeresumweltschutz einhielt.
Bei der Kontrolle der Abwasserbehandlungsanlage stellten die Einsatzkräfte fest, dass diese falsch geschaltet war und mehr als 1 Kubikmeter ungeklärte Abwässer in deutsche Hoheitsgewässer eingeleitet wurden. Dies stellt einen Verstoß gegen die MARPOL-Regularien dar.
Nach Kontaktaufnahme zur zuständigen Staatsanwaltschaft leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein und baten den Schiffsführer zur Kasse: Erst nach erbrachter Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Die Tatsache, dass ein Viertel aller durchgeführten Kontrollen Beanstandungen zutage brachte, zeigt erneut, dass die Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur Überwachung der maritimen Meeresumwelt und der Binnengewässer leisten. Umwelt- und Gewässerschutz ist und bleibt eine elementare Aufgabe der Wasserschutzpolizei. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.