119 Schulen in NRW und Bayern bekommen gleichlautende Drohmails. Der Schaden entsteht vor der Entwarnung: Stress, Krisenpläne, Verunsicherung.
Digitale Drohungen, reale FolgenSchulen in NRW zunehmend unter Druck

30. Oktober 2024: Amokalarm an der Gesamtschule im Kölner Stadtteil Holweide. Die Polizei hat einen Großeinsatz ausgelöst.
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In Duisburg beginnt der Tag nicht mit Mathematik oder Deutsch, sondern mit einer Lageeinschätzung. Als im April an 20 Schulen Drohschreiben eingehen, kippt Routine in Ausnahmezustand: Schulleitungen telefonieren mit der Polizei, Krisenteams tagen, Eltern fragen nach Abholung, Lehrkräfte versuchen zu erklären, warum Türen geschlossen bleiben oder Unterricht nur eingeschränkt stattfindet.
Es sind Stunden, in denen sich ein Satz aus einer anonymen Mail schwerer anfühlt als jede Schultasche – auch wenn Ermittler später oft von fehlender konkreter Gefahr sprechen. Der Vorfall zeigt, was Drohmails in NRW längst bedeuten: nicht nur ein digitales Delikt, sondern einen Angriff auf den Alltag – und auf das Sicherheitsgefühl ganzer Schulgemeinschaften. Was wie ein lokaler Vorfall wirkt, ist Teil eines größeren Musters. Anfang Mai 2026 traf eine weitere koordinierte Welle gleichlautender Drohmails 119 Schulen in Bayern (63) und NRW (56), darunter auch einige im Regierungsbezirk Köln.
Drohungen, die viral gehen
Das Paradox ist längst vertraut: Die Polizei stuft viele dieser Mails nach Prüfung als haltlos, nicht konkret oder nicht glaubhaft ein, doch der Schaden entsteht schon vorher. Denn sobald eine Drohung in einer Schule ankommt, greifen Abläufe, die das System absichtlich auf Sicherheit trimmen: Informationsketten, Lagebewertung, Entscheidung über Unterricht, gegebenenfalls Durchsuchungen, Absperrungen – und vor allem: Kommunikation, die beruhigen soll, während sich die Unsicherheit verbreitet. Ein Screenshot aus dem Mail‑Postfach reicht, und in Minutenschnelle wissen Hunderte, später Tausende Bescheid.
Zahlen, die eine neue Normalität andeuten
Auffällig ist die Gleichförmigkeit vieler Massenmails, heißt es bei Ermittlern: identische Texte, identische Dramaturgie, oft ohne Details, die eine konkrete Tat ankündigen würden. Wie groß das Problem inzwischen ist, lässt sich auch an der Statistik ablesen. In Nordrhein‑Westfalen wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik für 2025 insgesamt 652 Fälle der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ an Schulen registriert – ein Sammelbegriff, unter den Bombendrohungen, Amokankündigungen und andere Einschüchterungen fallen.
Solche Zahlen erklären, warum Drohmails nicht mehr als Ausnahme behandelt werden, sondern als Lage, auf die Schulen sich organisatorisch einstellen müssen – so absurd das klingt. Die Tendenz ist eindeutig: Zwischen 2023 und 2024 stieg die Zahl der registrierten Drohungen in NRW um 58 Prozent – von 237 auf 375 Fälle.
Fahndungserfolg im vergangenen Jahr
Nach hunderten Bombendrohungen bundesweit ist das Bundeskriminalamt (BKA) im November vergangenen Jahres mit einer Razzia gegen Mitglieder der mutmaßlich dafür verantwortlichen Gruppe vorgegangen. Es gab Durchsuchungen bei vier teilweise noch minderjährigen Beschuldigten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen.
Die Verdächtigen sollen E-Mails mit vorgetäuschten Drohungen etwa an Schulen und Bahnhöfe geschickt haben. Sie hätten „als Teil einer überregional agierenden Tätergruppierung“ agiert, hieß es, und sich in einer Messenger-Gruppe mit dem Namen „Schweinetreff“ nur virtuell zusammengeschlossen. Nach BKA-Angaben lösten die Mails „in hunderten Fällen“ teils großangelegte Polizeieinsätze und Evakuierungen aus.
Harte Strafen und hohe Kosten für die Täter
Bei Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten drohen bis zu drei Jahre Haft. Hinzu kommt die zivilrechtliche Forderung der Einsatzkosten. Die Täter sind oft nur schwer zu ermitteln. Wer aber erwischt wird, trifft auf eine Justiz, die zunehmend härter gegen die Angststifter vorgeht.
Das Verwaltungsgericht Aachen etwa entschied am 20. Januar 2020, dass der Versender von Amoklaufdrohungen an Schulen die Kosten der dadurch ausgelösten Polizeieinsätze in Höhe von rund 40.000 Euro erstatten muss. Auch Jugend schützt vor Strafe nicht. Im Juni 2025 erhielt ein 15-jähriger Schüler vier Monate auf Bewährung und musste 2652 Euro für den Polizeieinsatz zahlen – inklusive Spezialeinheiten und Sprengstoffhunden. Beide Entscheidungen machen deutlich: Auch wenn sich Drohungen später als haltlos erweisen, können Strafen und Kostenforderungen sehr real werden.