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Dortmunder HauptbahnhofBundespolizei findet Teleskopschlagstock bei 16-jährigem Ukrainer

Lesezeit 2 Minuten
Teleskopschlagstock beschlagnahmt von der Bundespolizei in Dortmund

Die Bundespolizei fand bei einem 16-jährigen Ukrainer einen Teleskopschlagstock, der sich auf eine Gesamtlänge von ca. 63 cm ausziehen lässt.

Der Jugendliche gab an, den Schlagstock zur Selbstverteidigung mit sich zu führen. Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Am vergangenen Samstag, 31. Mai, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 16-jährigen Jugendlichen im Dortmunder Hauptbahnhof. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten und Beamtinnen einen Teleskopschlagstock.

Gegen 13.45 Uhr trafen die Polizisten und Polizistinnen auf den jungen Mann und kontrollierten ihn. Der ukrainische Staatsbürger konnte einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen. Ein Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen ergab keine aktuelle Fahndung.

Jugendlicher gab Waffe freiwillig an

Auf die Frage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen antwortete der in Wachtendonk wohnende Jugendliche bejahend. Er gab gegenüber den Einsatzkräften an, in seiner linken Hosentasche einen Schlagstock mitzuführen.

Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Uniformierten einen Teleskopschlagstock, der sich auf eine Gesamtlänge von ca. 63 cm ausziehen lässt. Bei dieser Art von Schlagstock handelt es sich um eine Hiebwaffe, die aus mehreren Segmenten besteht und sich durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung auf volle Länge ausfahren lässt. Solche Teleskopschlagstöcke können eine Länge von bis zu einem Meter erreichen.

Schlagstock zur Selbstverteidigung mitgeführt

Die Hiebwaffe wurde vor Ort beschlagnahmt. Nach erfolgter Belehrung gab der Betroffene an, den Stock zur Verteidigung mit sich zu führen. Zu weiteren Details äußerte er sich nicht. Die Polizisten und Polizistinnen informierten anschließend die Erziehungsberechtigten, danach durfte der Jugendliche seinen Weg fortsetzen.

Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.