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DüsseldorfBundespolizei verhaftet drei gesuchte Personen am Flughafen

Lesezeit 2 Minuten
Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs.

Die Bundespolizei nahm am Flughafen Düsseldorf drei gesuchte Personen fest. (Symbolbild)

Am vergangenen Wochenende nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest. Einer der Gesuchten konnte die Geldstrafe nicht bezahlen.

Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende (24.-25. Mai 2025) am Flughafen Düsseldorf drei zur Fahndung ausgeschriebene Personen festgenommen.

Am Samstagnachmittag kontrollierten die Beamten und Beamtinnen zunächst einen 26-jährigen Afghanen, der mit einem Flug aus Istanbul/Türkei einreiste. Bei der Einreisekontrolle stellten sie fest, dass der Mann bereits seit November 2021 durch die Staatsanwaltschaft Passau wegen unerlaubter Einreise per Haftbefehl gesucht wurde.

Der im Kreis Recklinghausen lebende Mann war im September 2021 rechtskräftig verurteilt worden. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 890 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 89 Tagen abwenden und seinen Weg fortsetzen.

Italiener muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten

Kurze Zeit später stellten die Bundespolizeibeamten und -beamtinnen an der Sicherheitskontrolle im Flugsteig B des Flughafens Düsseldorf einen 50-jährigen Italiener fest. Bei der Identitätsfeststellung ergab sich, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gesucht wurde.

Diese hatte im November 2024 einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Februar 2024 Verurteilten erlassen. Da der im Kreis Viersen lebende Mann die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro nicht begleichen konnte, musste er die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen antreten. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde er den Justizbehörden überstellt.

Deutscher nach Einreise aus Spanien festgenommen

Am Sonntagnachmittag stellte die Bundespolizei schließlich einen 36-jährigen Deutschen fest, der aus Menorca/Spanien einreiste. Bei einer stichprobenartigen Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wurde.

Im Oktober 2024 war gegen ihn ein Haftbefehl wegen Betruges in zwei Fällen erlassen worden. Die Geldstrafe in Höhe von 700 Euro konnte der in Mülheim an der Ruhr lebende Mann jedoch begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen abwenden. Danach setzte er seinen Heimweg fort. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.