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Duisburger HauptbahnhofBundespolizei nimmt 31-Jährigen mit mehreren Haftbefehlen fest

Lesezeit 1 Minute
Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei am Unfallort.

Die Bundespolizei nahm den Mann am Duisburger Hauptbahnhof fest (Symbolbild).

Gegen den 31-Jährigen lagen zwei Strafvollstreckungshaftbefehle und ein Untersuchungshaftbefehl vor.

Beamte und Beamtinnen der Bundespolizei haben am Dienstagmorgen (15. Mai 2025) einen 31-jährigen Mann am Duisburger Hauptbahnhof festgenommen. Der Mann, ein deutscher Staatsangehöriger, konnte sich mit einem vorläufigen Personalausweis ausweisen. Bei einer Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn gleich zwei Strafvollstreckungshaftbefehle sowie ein Untersuchungshaftbefehl vorlagen.

Der Festgenommene wurde gegen 9.30 Uhr auf Gleis 1 von den Beamten und Beamtinnen einer Kontrolle unterzogen. Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungssystem ergab, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als auch die Staatsanwaltschaft Limburg Haftbefehle gegen den Mann erlassen hatten.

Ersatzfreiheitsstrafen wegen Beleidigung und Erschleichen von Leistungen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte den 31-Jährigen wegen Beleidigung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt, während die Staatsanwaltschaft Limburg ihn wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 73 Tagen verurteilt hatte. Der Untersuchungshaftbefehl wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main erlassen.

Nach der Festnahme wurde der wohnungslose Mann zur Bundespolizeiwache Duisburg gebracht. Dort informierte er seine Angehörigen über die bevorstehende Haft. Anschließend wurde der 31-Jährige nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Duisburg überführt. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.