In Essen und Dortmund hat die Bundespolizei gleich fünf gesuchte Männer festgenommen. Die Gründe für die Haftbefehle waren ganz unterschiedlich.
Fahndungserfolg in NRWBundespolizei vollstreckt fünf Haftbefehle an einem Tag

Die Bundespolizei war in Essen und Dortmund im Einsatz (Symbolbild).
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Ein erfolgreicher Tag für die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen: Am Dienstag, 12. August, haben Einsatzkräfte in Essen und Dortmund insgesamt fünf Haftbefehle vollstreckt und die gesuchten Männer festgenommen.
Festnahme in Essen nach Ausraster
Gegen 2.30 Uhr kontrollierten Beamte und Beamtinnen einen aggressiven Mann am Essener Hauptbahnhof. Da der 25-jährige ungarische Staatsangehörige keine Ausweispapiere bei sich hatte, wurden seine Fingerabdrücke überprüft. Das Ergebnis: Die ungarischen Behörden suchten ihn mit einem Auslieferungshaftbefehl wegen Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Er wurde festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.
Bekannter der Polizei in Dortmund verhaftet
Am Mittag gegen 12.00 Uhr erhielten die Bundespolizisten und Polizistinnen am Dortmunder Hauptbahnhof einen Tipp der Staatsanwaltschaft Dortmund zu einem vollstreckbaren Untersuchungshaftbefehl. Der gesuchte 23-jährige Deutsche, der sich oft im Bahnhofsbereich aufhält, konnte kurz darauf angetroffen und verhaftet werden.
Drei Festnahmen am Flughafen Dortmund
Am Nachmittag klickten dann gleich dreimal die Handschellen am Dortmunder Flughafen. Um 15.30 Uhr wurde ein 31-jähriger Bosnier bei der Einreise aus Tuzla kontrolliert. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Für ihn ging es direkt in die Justizvollzugsanstalt, wo er eine 368-tägige Haftstrafe antreten muss.
Kurz darauf, um 16.15 Uhr, wurde ein 29-jähriger Ukrainer bei der Ausreise nach Jerewan gestoppt. Er konnte eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe wegen Körperverletzung durch die Zahlung von 886 Euro abwenden. Ähnlich erging es einem 35-jährigen Georgier um 17.45 Uhr, der auf dem Weg nach Kutaisi war. Er bezahlte eine Restgeldstrafe von 960 Euro wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Urkundenfälschung und durfte seine Reise fortsetzen. (red)