Der 55-jährige polnische Staatsangehörige hatte seine Freizügigkeit im Schengenraum verloren und war zur Fahndung ausgeschrieben.
Freizügigkeit verlorenBundespolizei nimmt Mann am Gelsenkirchener Hauptbahnhof fest

Die Bundespolizei nahm am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann fest. (Symbolbild)
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Am Dienstag (11. Juni) haben Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen 55-jährigen polnischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Mann war zuvor zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Gegen 14.00 Uhr kontrollierten die Beamten und Beamtinnen den Mann am Hauptbahnhof. Zuvor waren die Einsatzkräfte durch die Ausländerbehörde der Stadt Gelsenkirchen darüber informiert worden, dass der 55-Jährige zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Polizeibekannter Mann hätte Deutschland verlassen müssen
Der polizeibekannte Mann ist seit Februar dieses Jahres verpflichtet, das Bundesgebiet zu verlassen. Er hatte sein Freizügigkeitsrecht verloren, da die Voraussetzungen für die Freizügigkeit nach Unionsrecht bei ihm nicht mehr vorliegen. Somit darf er sich nicht mehr in der Bundesrepublik aufhalten.
Da der Wohnungslose der Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkam, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen nahmen den Mann fest und brachten ihn nach Rücksprache mit der Landespolizei Gelsenkirchen sowie dem Ausländeramt in das zentrale Polizeigewahrsam.
Die Ausländerbehörde holte den 55-Jährigen am folgenden Tag ab und führt die weiteren Maßnahmen durch. (red)
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