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GelsenkirchenMit Pfefferspray attackiert – Mann sucht nach Angriff in Straßenbahn Bundespolizei auf

Lesezeit 2 Minuten
Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs.

Nach einem Streit in der Straßenbahn wurde ein Mann mit Pfefferspray attackiert (Symbolbild).

Nach einem versehentlichen Anrempeln kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Beim Verlassen der Bahn sprühte der Unbekannte dem 41-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht.

Ein 41-jähriger Mann ist am Montagmorgen (12. Mai) in einer Straßenbahn in Gelsenkirchen mit Pfefferspray attackiert worden. Wie die Bundespolizei mitteilte, suchte der Geschädigte nach dem Angriff die Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Gelsenkirchen auf.

Gegenüber den Beamtinnen und Beamten gab der Deutsche an, dass er sich zuvor in der Straßenbahnlinie 302 befunden habe. Während der Fahrt habe er versehentlich einen anderen Fahrgast angerempelt. Daraus habe sich eine verbale Auseinandersetzung entwickelt, bei der der 41-Jährige von dem Unbekannten mehrfach beleidigt worden sei.

Pfefferspray-Attacke beim Verlassen der Straßenbahn

Als der Unbekannte die Bahn an der Haltestelle "Heinrich-König-Platz" verließ, soll er dem Geschädigten aus kurzer Distanz mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Ein 59-jähriger Zeuge habe die Tat beobachtet und vor Ort Erste Hilfe geleistet. Der Reisende bestätigte die Aussage des 41-Jährigen.

Der Geschädigte konnte den Polizistinnen und Polizisten eine Personenbeschreibung des Tatverdächtigen nennen. Dieser habe die Straßenbahn 302 von der Haltestelle "Grillostraße" bis zum "Heinrich-König-Platz" genutzt. Der Mann sei 30 bis 40 Jahre alt und trug einen dunkelroten Kapuzenpullover. Die Tat ereignete sich zwischen 7.40 Uhr und 7.50 Uhr.

Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Die Beamtinnen und Beamten forderten die Videoaufnahmen aus der Straßenbahn an. Der 41-Jährige suchte wenig später zur medizinischen Behandlung ein Krankenhaus auf. Die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung gegen Unbekannt ein. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.