Ein 51-jähriger Mann soll eine junge Frau im Regionalexpress unsittlich berührt haben. Ein Polizeibeamter, der zufällig anwesend war, griff ein.
GelsenkirchenMann belästigt 21-Jährige sexuell im Zug – Polizist greift ein

Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei am Unfallort (Symbolbild).
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Am Freitagabend (9. Mai) kam es in einem Regionalexpress in Richtung Gelsenkirchen zu einer sexuellen Belästigung. Ein 51-jähriger Mann soll eine 21-jährige Frau unsittlich berührt haben. Ein Polizeibeamter, der sich auf dem Weg zu seinem Dienst befand, bemerkte die Situation und kam der jungen Frau zur Hilfe.
Gegen 20.25 Uhr wurde das Bundespolizeirevier in Gelsenkirchen über den Vorfall im RE 42 (Mönchengladbach - Münster) informiert. Als der Zug am Bahnsteig zu Gleis 7 im Hauptbahnhof Gelsenkirchen eintraf, machten der Polizeibeamte und die Geschädigte auf sich aufmerksam und wiesen die Einsatzkräfte auf den Verdächtigen hin.
51-Jähriger berührte junge Frau unsittlich im Zug
Der 51-jährige türkische Staatsbürger soll der 21-jährigen Münsteranerin zunächst über das Ohr gestreichelt und ihr anschließend gezielt an die Innenseite des linken Oberschenkels gefasst haben. Die junge Frau machte daraufhin auf sich aufmerksam. Der Polizeibeamte, der sich zufällig im Zug befand, bemerkte dies, kam ihr zu Hilfe und informierte die Bundespolizei. Der Beschuldigte entfernte sich daraufhin.
Beschuldigter leistete Widerstand gegen Bundespolizisten
Während der Klärung des Sachverhalts verhielt sich der Gelsenkirchener anhaltend unkooperativ und beschimpfte die Polizisten und Polizistinnen mehrfach. Da er zunehmend aggressiver wurde, fixierten ihn die Beamten und Beamtinnen mittels Handfesseln. Dabei widersetzte sich der Mann, indem er versuchte, sich aus den Griffen der eingesetzten Kräfte zu lösen.
Die 21-jährige Geschädigte, die sich augenscheinlich in einem Schockzustand befand, verzichtete auf eine medizinische oder psychologische Betreuung. Als die Einsatzkräfte den 51-Jährigen mit den Tatvorwürfen konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Auch auf dem Weg zur Dienststelle am Gelsenkirchener Hauptbahnhof stemmte sich der Mann immer wieder gegen die Laufrichtung der Beamten und Beamtinnen, um seine Mitnahme zu erschweren. Zudem beleidigte er die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen fortlaufend und schrie lautstark herum.
Nachdem die strafprozessualen Maßnahmen in den Wachräumen beendet waren und der Beschuldigte sich beruhigt hatte, durfte er seinen Weg fortsetzen. Er wird sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sexueller Belästigung und Beleidigung verantworten müssen. (red)
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