Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Gerüchte um LeibesvisitationSchüler in NRW werden vor Prüfungen nicht durchsucht

Lesezeit 2 Minuten
Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums schreiben eine Klausur.

Werden Zehntklässler vor den Zentralen Prüfungen durchsucht, wie es die FDP-Fraktion im NRW-Landtag berichtete?

Derzeit laufen die ZP10-Prüfungen. Um die Verhinderung vermeintlicher Täuschungsversuche haben sich Mythen gebildet. NRW-Schulministerin Feller widerspricht.

Das NRW-Schulministerium hat Gerüchte um Leibesvisitationen vor den Zentralen Prüfungen in den 10. Klassen („ZP10“) zurückgewiesen. Die FDP-Fraktion im Landtag hatte zuvor berichtet, ihr sei von mehreren Schulen berichtet worden, dass man das „Öffnen und Durchkämmen langer Haare“ oder „das Absetzen von Kopfbedeckungen wie Kopftüchern“ sowie „das Anheben von Kleidung“ angekündigt habe.

Vergangene Woche berichtete das Ministerium im Schulausschuss bereits mündlich, dass „keine Problemanzeigen und Beschwerden mit Bezug auf vermeintlich durchgeführte Durchsuchungen aus den letzten Prüfungsdurchgängen bekannt“ seien. Jetzt schickte das Ministerium von Dorothee Feller (CDU) das auch noch mal schriftlich an den Landtag – samt der entsprechenden ZP10-Verfügung.

Was passiert bei „Täuschungsversuchen“?

In der steht zum Thema „Täuschungsversuche“ nur, dass die Schüler „zum Beispiel den Prüfungsraum nur außerhalb der schulischen Pausenzeiten und nur mit Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen“ dürfen.

Dass man anlasslos kontrolliere, wie die FDP gehört hatte, gebe es nicht, so das Ministerium: „Die Ahndung eines Täuschungsversuches soll ausdrücklich nicht verdachtsunabhängig erfolgen. Sie setzt vielmehr voraus, dass aufgrund der Umstände von einer Täuschungshandlung auszugehen ist.“ Dafür müsse es dann aber auch eine „plausible Indizienlage aufgrund von Beobachtungen oder Auffälligkeiten bei den erbrachten Leistungen“ geben.

Fehlanzeige in Sachen Anweisungen zur Durchsuchung

Das Schulministerium hatte wegen der Anfrage der Liberalen noch mal alle fünf Bezirksregierungen als Aufsichtsbehörden angefragt. Ergebnis: „Fehlanzeige“. Es gebe keine Hinweise auf Anweisungen „zur Durchsuchung von Prüflingen oder ihrer Sachen hinsichtlich des bevorstehenden Prüfungsverfahrens“. Sollten doch entsprechende Fälle beim Ministerium gemeldet werden, „nehmen wir sie wirklich ernst“, so ein Vertreter Fellers.

Die ZP10-Prüfungen laufen seit dem 27. Mai und noch bis zum 5. Juni. Rund 148.000 Schülerinnen und Schüler an gut 2000 Schulen legen schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch ab. Die mündlichen Prüfungen folgen im Zeitraum vom 1. bis 8. Juli. An den ZP10 nehmen Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Primusschulen und Gymnasien mit Klasse 10 teil.