Ab FebruarCorona-Isolationspflicht entfällt in NRW

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Mit der Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Positive beschreitet die Landesregierung kurz vor dem Höhepunkt der Karnevalssession einen weiteren Schritt in die Normalität.

Mit der Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Positive beschreitet die Landesregierung kurz vor dem Höhepunkt der Karnevalssession einen weiteren Schritt in die Normalität.

Die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion ist Geschichte – ab Februar entfällt sie. Es gibt weitere Änderungen. Die Maske in Kliniken bleibt aber.

Die schwarz-grüne Landesregierung von NRW schafft die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab. Das geht aus der neuen Corona-Schutzverordnung hervor, die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwochmorgen vorgelegt hat.

„Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. „Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023.“

Mit der Aufhebung der Isolationspflicht beschreitet die Landesregierung kurz vor dem Höhepunkt der Karnevalssession einen weiteren Schritt in die Normalität. Ab dem 1. Februar 2023 gelte damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen, hieß es.

Minister Laumann erklärte: „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“

Landtagsfraktionen begrüßen Aufhebung der Isolationspflicht

Von den Landtagsfraktionen erhält die neue Corona-Schutzverordnung Zuspruch. NRW schließe sich mit der Entscheidung der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer an „und beugt einem Flickenteppich vor“, sagt die Grünen-Landtagsfraktion. Ein Ende der Isolationspflicht sei aufgrund des verbesserten Infektionsgeschehens angemessen, so Meral Thoms, gesundheitspolitische Sprecherin der Umweltpartei.

Auch die CDU-Fraktion sieht die Entscheidung positiv. Es sei „der nächste logische Schritt auf dem maßvollen Weg aus der Pandemie“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher Marco Schmitz und schließt sich Minister Laumann in seinem Appell an: Wer krank sei, bleibe zu Hause.

Die Ausmaße des Corona-Geschehens seien bei weitem nicht mehr so groß, wie vor ein bis zwei Jahren, betont die SPD-Fraktion. „Eine Überlastung des Gesundheitssystems droht heute nicht mehr wegen Corona“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher Thorsten Klute. 

Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun nur auf wenige Maßnahmen, die überwiegend dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Aus Sicht der AfD-Fraktion ist es eine längst überfällige Entscheidung. „Eine Maßnahme, die nachweislich wenig bis nichts bringt, gehört abgeschafft“, sagt Martin Vincentz, Vorsitzender der AfD-Fraktion. Andere Bundesländer hätten schon früher gehandelt, die Entwicklungen dort zeigten, dass sich die Fallzahlen nicht wesentlich erhöht hätten.

Am 1. Februar endet mit der Isolationspflicht auch die Maskenpflicht im Nahverkehr. „Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt, und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Maskenpflicht in Krankenhäusern bleibt noch bis zum 7. April

Ein Punkt, den die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) unterstreicht. Für Patientinnen und Patienten und Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen „bleibt ein wichtiger Schutz“ weiterhin bestehen, sagt Matthias Blum, Geschäftsführer der KGNW. Denn bis zum 7. April gibt es noch eine durch den Bund geregelte Masken- und Testpflicht. Auch Besucher müssen mindestens eine medizinische Maske tragen, wenn sie eine medizinische oder pflegerische Einrichtung betreten.

Bei einem weiteren Rückgang der Infektionszahlen, könnten allerdings auch in den Krankenhäusern die Vorgaben gelockert werden, was für Mitarbeitende nach drei Jahren Pandemie, „eine spürbare Erleichterung bringen“ werde, so Blum.

Genau das fordert die FDP-Fraktion im Landtag allerdings jetzt schon. Yvonne Gebauer, gesundheitspolitische Sprecherin, plädiert dafür, jetzt auch die „noch verbleibenden freiheitseinschränkenden Maßnahmen“ aufzuheben. Nachdem Minister Laumann und die schwarz-grüne Koalition die Anträge der FDP für eine Aufhebung der Isolationspflicht im November noch „vehement abgelehnt“ hätten, begrüße sie es nun „dass die Landesregierung ihre Salami-Taktik endlich beendet.“

Nach den aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen gilt zunächst weiterhin: Wer einen positiven Test hat, darf Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet. 

Anlassbezogene Testungen an Schulen laufen aus

Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.

An den Schulen laufen die anlassbezogenen Corona-Testungen aus. Damit endet die regelmäßige Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise können die Schulen Selbsttests in reduziertem Umfang noch bis zum 10. Februar bestellen. Danach werde das Bestellportal geschlossen, so das Schulministerium. Noch vorhandene Restbestände können auch danach auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Personal ausgegeben werden.

Auch in den Kindertageseinrichtungen wird es keine Sonderregeln mehr geben. Die Regeln zum Testen fallen dort ebenfalls ersatzlos weg.

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