JugendschutzKiffen im NRW-Landtag wird verboten

Lesezeit 2 Minuten
Ein Verbotsschild mit durchgestrichenem Joint ist zu sehen.

Der Landtag in Düsseldorf hält einiger Raucherecken parat - Joints bleiben aber verboten. (Symbolbild)

Per juristischem Kniff bleibt auch nach der Cannabis-Legalisierung Kiffen im NRW-Landtag verboten. 

Im Düsseldorfer Landtag darf man – zum Beispiel auf einigen Terrassen – rauchen. Kiffen bleibt aber verboten. Dafür nutzt man einen juristischen Kniff und beruft sich auf den Jugendschutz.

Das sogenannte Cannabis-Gesetz des Bundes (gültig seit dem 1. April) berücksichtigt Schulen, Spielplätze oder Fußgängerzonen: Dort ist Kiffen überall verboten. Einrichtungen wie der Landtag sind nicht explizit aufgeführt.

Ministerin qualmt bei den Fahrradständern – Joints sind aber nicht erlaubt

Die Hausordnung des NRW-Parlaments weist zurzeit bestimmte Bereiche für (Tabak-)Raucher aus. Unter anderem bei den Fahrradständern vor dem Eingang oder auf der Terrasse vor dem Eingang der CDU-Fraktion – wo unter anderem eine Ministerin gerne mal eine Zigarette raucht. Joints sind aber nicht erlaubt.

Der Landtag verweist auf einen bestimmten Passus im Cannabis-Gesetz: Demnach ist der Konsum nämlich „in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ verboten. Minderjährige sehe man aber viele vor Ort, so ein Sprecher zum „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Der Landtag ist ein offenes Haus und mit seinen Angeboten zur Demokratiebildung ein Anziehungspunkt gerade für Schulklassen und junge Menschen.“

So kämen alleine zu den „Landtag macht Schule“-Programmen „jedes Jahr mehr als 30.000 Schülerinnen und Schüler ab dem Grundschulalter ins Parlament.“ Zudem würden regelmäßig „Schülerpraktikantinnen und -praktikanten im Landtagsgebäude beschäftigt.“

Im Sinne des Jugendschutzes wird im Plenum also erst mal weiter lang – aber nicht breit diskutiert.

KStA abonnieren