Die Unterschiede bei den Gebühren für Abfall und Abwasser in den Städten und Gemeinde des Landes sind weiterhin immens, beklagt der Bund der Steuerzahler NRW.
Gebühren gestiegenKölner Müll ist der teuerste in NRW

Müllmänner bei der Arbeit in Köln. Die Gebühren für die Abfuhr sind 2024 im Durchschnitt um 2.5 Prozent gestiegen. In Köln zahlt ein Musterhaushalt mit vier Personen rund 553 Euro pro Jahr.
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Es bleibt dabei. Die Gebühren für Abfall und Abwasser sind in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Dabei ist Gebührenspanne in den einzelnen Städten und Gemeinden weiterhin immens. In den teuersten Gemeinden muss vier- bis fünfmal mehr für die Abfall- und Abwasserentsorgung gezahlt werden als in den günstigsten.
Um die Gebühren vergleichbar zu machen, muss der Bund der Steuerzahler NRW auf Musterhaushalte zurückgreifen. Danach verteuerte sich die Müllabfuhr für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer 120-Liter-Restmülltonne und einer 120-Liter-Biotonne bei zweiwöchiger Leerung um 2,5 Prozent von 299,43 auf 306,80 Euro. Das ist vergleichsweise moderat, doch gibt es einige Ausreißer nach oben. So stiegen die Gebühren in Mechernich um 30, Herford um 16 und in Düsseldorf um 14 Prozent.
Mehr Wahlfreiheit bei Tonnengröße
Das liegt laut Steuerzahlerbund vor allem an höheren kommunalen Standards wie zum Beispiel wöchentliche Leerungen, Kostensteigerungen bei den Kreisen und den Entsorgungsunternehmen, neuen gesetzlichen wie die Bioabfallverordnung und die CO₂-Bepreisung für Müllverbrennungsanlagen.
Im Kreis Euskirchen beträgt die durchschnittliche Gebühr für den Musterhaushalt 248,26 Euro, in Rhein-Erft 283,78 Euro, in Rhein-Sieg 349,32 Euro, im Oberbergischen Kreis 345,48, im Rheinisch-Bergischen Kreis 418,14 Euro und in Köln 553,17 Euro.
In den vergangenen Jahren hat der Bund der Steuerzahler NRW gefordert, dass die Kommunen den Bürgern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Tonnengröße einräumen. Hier gibt es, wenn auch zaghaft, eine positive Entwicklung: Lag die Zahl der Kommunen, in denen eine 80-Liter-Tonne genutzt werden kann, im vorigen Jahr noch bei 295, so sind es in diesem Jahr 304. 60-Liter-Tonnen werden nun in 190 statt 187 Kommunen angeboten.
Restmüll-Volumen sinkt auf 17,4 Liter
Positiv ist auch die Entwicklung bei der Festlegung des Restmülls, den die Kommunen pro Bürger kalkulieren. Diese fiktive Menge an Restmüll, die jedem Bürger zugeschrieben wird und die als Mindestmaß bei der Ermittlung der zulässigen Tonnengröße zugrunde gelegt wird, schrumpft von durchschnittlich 18,6 Litern im Durchschnitt auf 17,4 Liter pro Person und Woche.
Das sei „ein erfreulicher Trend“, sagte Rik Steinheuer, Vorsitzender des Steuerzahlerbunds NRW. „Denn es hilft nichts, wenn eine Kommune zwar längere Leerungsintervalle und kleine Tonnengrößen anbietet, diese aber selbst von Kleinfamilien wegen eines zu hoch angesetzten Mindestvolumen pro Person und Woche nicht gebucht werden dürfen.“
Um den Kostenanstieg bei den Abfallgebühren zu dämpfen, schlägt der Steuerzahlerbund, möglichst auf wöchentliche Leerungen wie in Düsseldorf zu verzichten. Billiger als die Pflicht-Biotonne seien Bioabfall-Container auf Wertstoffhöfen. Auch bei der Zahl der Recyclinghöfe braucht es Augenmaß: Während Düsseldorf mit 3 Höfen auskommt, betreibt Münster 11 – bei weniger Einwohnern. Außerdem müssten Müllfahrzeuge von der Mautpflicht befreit werden. Sie seien Teil der Daseinsvorsorge.
Abwasser wird 5,1 Prozent teurer
Bei den Abwassergebühren musste ein Musterhaushalt, vier Personen mit 200 Kubikmeter Schmutzwasser und 130 Quadratmeter versiegelter Fläche, im Jahr 2024 im Durchschnitt 5,1 Prozent mehr bezahlen. „Hier verfestigt sich ein Trend“, sagte Steinheuer. „Der Anstieg ist der zweithöchste seit 30 Jahren und wird nur übertroffen von den 6,1 Prozent, die wir im letzten Jahr festgestellt haben. Die Zahl der Kommunen, in denen ein Musterhaushalt mehr als 1.000 Euro Abwassergebühren bezahlen muss, ist binnen Jahresfrist um ein Drittel von 58 auf 78 gestiegen.
Die Spannweite der Abwassergebühren sei nach wie vor erheblich: Während in Monschau 1.688 Euro fällig werden, zahlt derselbe Haushalt in Reken nur 330 Euro – eine Differenz von mehr als 400 Prozent.
Klagen gegen die Gebührensätze, die der Steuerzahlerbund im Fall von drei Kommunen eingereicht hat, sind weiterhin vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig. Er macht geltend, dass Abwassergebühren zweckgebunden sind und mit ihnen keine Gewinne auf Kosten Bürger gemacht werden dürfen. Bei den Abschreibungen dürfe nur der Anschaffungs- und nicht der Zeitwert der Wiederbeschaffung angesetzt werden. Man wolle verhindern, dass die Gebührenzahler den allgemeinen Haushalt ihrer Gemeinde subventionieren.