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Kontrollen in BahnhöfenSchlagring, Teleskopschlagstock, Messer – Bundespolizei ermittelt

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Bei Kontrollen in Bahnhöfen stellten Bundespolizisten Waffen wie dieses Einhandmesser, Schlagringe und Teleskopschlagstöcke sicher.

Die Bundespolizei stellte bei Kontrollen in Bahnhöfen mehrere gefährliche Gegenstände sicher, darunter dieses Einhandmesser.

Bei Kontrollen in Bahnhöfen in Dortmund, Bochum und Hagen stellten Bundespolizisten mehrere gefährliche Gegenstände sicher. Gegen die Besitzer wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Am 28. und 29. Mai stellten Bundespolizisten und Bundespolizistinnen bei Kontrollen in mehreren Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen verschiedene gefährliche Gegenstände sicher. Darunter befanden sich mehrere Messer, ein Teleskopschlagstock und ein Schlagring. Alle Gegenstände wurden beschlagnahmt.

Schlagring im Dortmunder Hauptbahnhof sichergestellt

Am Morgen des 28. Mai kontrollierten Einsatzkräfte gegen 8.45 Uhr im Dortmunder Hauptbahnhof einen 22-jährigen Mann. Der polnische Staatsbürger versuchte zunächst, sich den Beamten und Beamtinnen durch zügiges Vorbeigehen zu entziehen. Seine Identität konnte jedoch mittels polnischer ID-Karte zweifelsfrei festgestellt werden.

Auf die Frage, ob er verbotene Gegenstände oder Waffen bei sich trage, antwortete der Wittener bejahend und händigte den Beamten und Beamtinnen einen Schlagring aus. Der verbotene Gegenstand wurde beschlagnahmt. Nach der Belehrung machte der Mann keine weiteren Angaben zu dem Sachverhalt und wurde vor Ort entlassen.

Teleskopschlagstock in Bochum und Messer in Hagen

Am Mittag desselben Tages, gegen 13.30 Uhr, stellten Einsatzkräfte im Bochumer Hauptbahnhof einen 38-Jährigen fest. Da er sich nicht ausweisen wollte, durchsuchten die Beamten und Beamtinnen ihn nach Ausweisdokumenten. Dabei fanden sie neben dem Ausweis noch einen Teleskopschlagstock, der beschlagnahmt wurde. Nach erfolgter Belehrung leiteten die Einsatzkräfte ein Ermittlungsverfahren wegen des Führens einer Hieb- und Stoßwaffe ein. Der Deutsche konnte anschließend seine Reise fortsetzen.

Ebenfalls am 28. Mai um 17.45 Uhr überprüften Bundespolizisten und Bundespolizistinnen im Hagener Hauptbahnhof einen Mann und fragten ihn nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Der 39-jährige Mann aus Montenegro gab an, zwei Messer in seiner Umhängetasche mitzuführen, die er zum Kochen dabei habe.

Der Mann wurde über das Verbot des Führens bestimmter Gegenstände aufgeklärt, machte jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Bei einem Abgleich seiner Daten wurden zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaften Essen und Hagen bekannt, die nach seinem Aufenthaltsort suchten. Nachdem die Erreichbarkeit des Wohnungslosen festgestellt wurde, durfte er seinen Weg ohne die beschlagnahmten Messer fortsetzen.

14-jähriger Schüler mit Einhandmesser

Am 29. Mai gegen 6.10 Uhr stellten Bochumer Bundespolizisten und Bundespolizistinnen einen 14-jährigen Schüler fest, der ein Einhandmesser mit sich führte. Da der Bochumer kein berechtigtes Interesse für das Führen des Einhandmessers vorbringen konnte, beschlagnahmten die Beamten und Beamtinnen es. Nach Feststellung und Abgleich seiner Daten konnte der Jugendliche, nachdem seine Eltern über das Ordnungswidrigkeitenverfahren informiert waren, seinen Weg fortsetzen. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.