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Landtag NRWStraffällige Mitarbeiter sollen kein Gehalt mehr bekommen

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ARCHIV - 28.09.2022, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Der nordrhein-westfälische Landtag debattiert im Plenum. Foto: Federico Gambarini/dpa

Mitarbeiter im Landtag werden künftig genauer geprüft.

Nachdem im vergangenen Jahr ein Mitarbeiter der AfD entdeckt wurde, der wegen eines antisemitischen Angriffs verurteilt war, will der Landtag künftige Mitarbeiter strenger prüfen

Der Landtag führt eine „parlamentarische Zuverlässigkeitsprüfung“ ein, um Extremisten aus dem eigenen Haus zu halten. Anlass ist auch eine Enthüllung des „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus dem vergangenen Jahr: Beim AfD-Abgeordneten Klaus Esser hatte damals ein junger Mann gearbeitet, der wegen eines antisemitischen Angriffs in erster Instanz verurteilt worden war.

Der Mitarbeiter bekam erst ein weitgehendes Betretungsverbot im Landtag auferlegt und kündigte dann. Damit war die Sache aber nicht erledigt: Präsident André Kuper drängte darauf, dass der Landtag das Recht bekommt, neues Personal besser zu durchleuchten. Jetzt haben sich alle Fraktionen – außer der AfD – auf ein entsprechendes „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Landtag“ geeinigt. Es soll kommende Woche eingebracht werden.

Land will unbeschränkte Behördenauskunft

Der Landtag soll künftig eine „unbeschränkte Behördenauskunft“ beim Bundeszentralregister einholen dürfen. Das ist mehr als ein „einfaches“ Führungszeugnis (wie bisher), denn dort sind auch kleinere Verurteilungen oder der Entzug von Waffenerlaubnissen oder Jagdscheinen enthalten. Ohne diese komplette Auskunft bekommen neue Mitarbeiter demnächst keinen Hausausweis oder Zugang zum Computersystem des Landtags.

Sollte der Aspirant auch nur einen Eintrag wegen einer vorsätzlichen Straftat haben, gibt es kein Gehalt. Das ist der Kniff, um solch einen Mitarbeiter zu verhindern – da er zum Beispiel von einem Abgeordneten eingestellt wurde und nicht vom Landtag selbst.

Präsident André Kuper sagt: „Das Herz der Demokratie ist besonders gefährdet: Es ist unerträglich, wenn Feinde der Demokratie in Parlamenten ein und aus gehen. Deswegen: Wir stärken die Sicherheit im Landtag mit einer parlamentarischen Zuverlässigkeitsprüfung. Aber es gibt keine Beschränkung des freien Mandats und keine Gesinnungsprüfung. Der Landtag bleibt das offene Haus der Bürgerinnen und Bürger.“

Auch Rolle des Alterspräsidenten soll reformiert werden

Ebenfalls wegen der AfD soll kommende Woche auch die Rolle des „Alterspräsidenten“ des Landtags verändert werden. Anlass ist die erste Sitzung des neuen Thüringer Landtags im vergangenen September, die AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler ins Chaos geführt hatte. Kuper nennt sie „eine dunkle Stunde der Demokratie in unserem Land“ – so etwas müsse man in NRW verhindern.

Dafür soll die Geschäftsordnung des Landtags geändert werden. Der Alterspräsident hat dann offiziell nur noch eine „dienende und überleitende Aufgabe“ – bis der echte Landtagspräsident gewählt ist. Aus Sicht Kupers sollte man auch darüber nachdenken, ob der Alterspräsident (aktuell der 72-jährige Herbert Reul) nicht mehr nach seinem Lebensalter, sondern seinem Dienstalter eingesetzt wird. Damit hätte die noch junge Partei AfD auf lange Sicht keinen Zugriff auf den Posten. Dafür müsste allerdings die Landesverfassung geändert werden.

Auch neu: Der Landtag führt ein „Ordnungsgeld bei Verstoß gegen die Hausordnung“ in Höhe von 1000 Euro ein (im Wiederholungsfall 2000 Euro). Das macht man simultan zum Bundestag, wo zum Beispiel ein AfD-Abgeordneter 1000 Euro zahlen musste – weil er sich auf den Platz des Ausschussvorsitzenden gesetzt hatte.