Am Pfingstwochenende führten Bundespolizisten und Bundespolizistinnen mehrere Personenkontrollen durch. Drei Männer wurden festgenommen, nach denen bereits verschiedene Staatsanwaltschaften fahndeten.
Mehrere FestnahmenBundespolizei vollstreckt Haftbefehle in Dortmund und Bochum

Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs - Symbol für Polizeieinsätze wie die Vollstreckung von Haftbefehlen.
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Beamte und Beamtinnen der Bundespolizei haben am vergangenen Pfingstwochenende mehrere Haftbefehle in Dortmund und Bochum vollstreckt. Drei Personen wurden festgenommen, wie die Bundespolizei mitteilte.
Untersuchungshaftbefehl in Dortmund vollstreckt
Am frühen Abend des 6. Juni führten Einsatzkräfte am Hauptbahnhof Dortmund eine Personenkontrolle bei einem deutschen Staatsangehörigen durch. Die Überprüfung der Personalien ergab einen offenen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Dortmund. Der Wohnungslose soll Anfang des Jahres sowohl einen Diebstahl mit Waffen als auch eine gefährliche Körperverletzung begangen haben.
Nach der Festnahme wurde der Mann dem zentralen Polizeigewahrsam Dortmund überstellt und anschließend dem zuständigen Richter vorgeführt.
19-Jähriger in Bochum festgenommen
Am selben Abend gegen 22.45 Uhr überprüften Bundespolizisten und Bundespolizistinnen am Hauptbahnhof Bochum einen weiteren deutschen Staatsangehörigen. Auch hier ergab die Kontrolle, dass der 19-Jährige per Untersuchungshaftbefehl vom Amtsgericht Dortmund gesucht wurde. Ihm werden Wohnungseinbruch, Diebstahl, Bedrohung und Sachbeschädigung im Jahr 2024 vorgeworfen.
Der ebenfalls wohnungslose Mann wurde festgenommen und an das zentrale Polizeigewahrsam Bochum übergeben, bevor er dem zuständigen Richter vorgeführt wurde.
Haftstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr
Am späten Abend des 7. Juni um 22.00 Uhr trafen Uniformierte einen 40-Jährigen im Hauptbahnhof Dortmund an. Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten die Beamten und Beamtinnen einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hagen.
Wegen Trunkenheit im Verkehr hätte der Wohnungslose entweder 32 Tagessätze à 15 Euro (480 Euro zuzüglich 276,84 Euro Kosten) zahlen oder eine 32-tägige Haftstrafe verbüßen müssen. Da er angab, die Geldstrafe nicht bezahlen zu können, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. (red)
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