Die FDP will Missbrauch von Sozialleistungen bei Flüchtlingen eindämmen. Der Kölner Flüchtlingsrat hält die Pläne für verfassungswidrig.
Prepaid-Karten gegen LeistungsmissbrauchNRW-FDP: Taschengeld für Flüchtlinge nicht mehr bar auszahlen

„Wir möchten die irreguläre Migration in unsere Sozialsysteme verhindern“, sagt FDP-Fraktionschef Henning Höne.
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Die FDP im Düsseldorfer Landtag fordert, dass das „Taschengeld“ für Geflüchtete künftig nicht mehr bar ausgezahlt wird. „Unser Ziel als Freie Demokraten ist es, Deutschland zu einem modernen Einwanderungsland für den Arbeitsmarkt zu entwickeln. Wir möchten die irreguläre Migration in unsere Sozialsysteme verhindern“, sagte FDP-Fraktionschef Henning Höne dem „Kölner Stadt-Anzeiger".
„Beim sogenannten ,Taschengeld‘, dem notwendigen persönlichen Bedarf, sollten wir von direkten Bargeldleistungen abkommen und stattdessen die Einführung von Prepaid-Geldkarten in Betracht ziehen, um den Missbrauch von Geldleistungen zu unterbinden. Geldüberweisungen an ausländische Empfänger werden damit erschwert“, erklärte Höne.
42 Euro für den persönlichen Bedarf
Mit Kreditkarten auf Guthabenbasis könnten dann Einkäufe in Geschäften getätigt werden. Das fördere auch die Einbindung von Migranten in die lokale Wirtschaft. „Prepaid-Geldkarten verringern zudem den Verwaltungsaufwand, da die Auszahlungen zentral und elektronisch erfolgen. Auch erforderliche Sanktionierungen lassen sich über eine Kartenlösung effektiv steuern“, sagte der FDP-Fraktionschef.
Das „Taschengeld“ wird in den Unterbringungseinrichtungen wöchentlich bar ausgezahlt. Die Höhe liegt aktuell für Alleinstehende bei 182 Euro im Monat, also rund 42 Euro in der Woche. Es gibt zwar keine Nachweise zur konkreten Verwendung, aber neben Einkäufen in lokalen Geschäften sei auch eine Überweisung von Bargeld an Angehörige im Herkunftsland oder an Schlepperorganisationen möglich, heißt es in der FDP-Fraktion.
Nach einer Statistik des NRW-Integrationsministeriums kamen in den ersten Monaten des Jahres die meisten Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Türkei und dem Irak nach NRW. Bis zum Stichtag 31. Mai wurden insgesamt 135.961 Neuankömmlinge registriert.
Kölner Flüchtlingsrat: Geldkarten wären eine Einschränkung
Der Kölner Flüchtlingsrat sagte auf Anfrage, die Pläne der FDP seien verfassungswidrig. „Das Taschengeld ist ein gesetzlich garantierter Leistungsanspruch, der eine menschenwürdige Existenz ermöglichen soll“, erklärte Geschäftsführer Claus-Ulrich Prölß.
Dabei könne man den Menschen nicht vorschreiben, wofür sie das Geld ausgeben würden – Geldkarten wären auf jeden Fall eine Einschränkung. Von Überweisungen in die Heimat habe er „noch nie gehört“. Die Gebühren der Anbieter von Bargeldtransfers ins Ausland würden die geringen Einzahlungsbeträge auffressen.
Das NRW-Integrationsministerium erklärte, die Einführung von Prepaid-Karten zu einem „unverhältnismäßig großen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand“ führen.
Das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt im Juli 2022 das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums hervorgehoben. „Die Landesregierung sieht daher keine Veranlassung, diesbezüglich gegenüber dem Bundesgesetzgeber eine Änderung der derzeitigen Gesetzeslage anzustoßen“, hieß es.