Die Anti-Terror-Einheit „ZenTer NRW“ soll schneller übernehmen – auch wenn Ausgangspunkt nur Diebstahl oder Drogenhandel ist.
TerrorfinanzierungNRW will härter gegen Spender an IS und Hamas vorgehen

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen), aufgenommen bei einer Pressekonferenz im Justizministerium.
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Die Zahl der Ermittlungsverfahren, die durch die Zentralstelle für Terrorismusverfolgung (ZenTer) in NRW geführt werden, ist zuletzt von 564 auf 669 Fälle gestiegen. Das gab NRW-Justizminister Benjamin Limbach bei der Vorstellung des Jahresberichts in Düsseldorf bekannt. „Der Schwerpunkt der terroristischen Straftaten lag im vergangenen Berichtsjahr klar auf den religiös-fundamentalistischen Straftaten mit Nähe zum IS“, sagte der Grünen-Politiker. Limbach befürchtet, dass es wegen der aktuellen Entwicklung im Nahen Osten zu einer Zunahme von staatsgefährdenden Straftaten in NRW kommen könnte.
Die ZenTer NRW war 2018 als Anti-Terror-Spezialeinheit der NRW-Justiz gegründet worden. Anlass waren die Ermittlungspannen, die nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz ans Licht gekommen waren. Der damalige Attentäter Anis Amri war der Polizei zwar bekannt gewesen, aber weil die Strafverfolgungsbehörden nur unzureichend vernetzt waren, gelang es nicht, die Gefährlichkeit des Tunesiers richtig einzuschätzen.
Ermittlungen werden zentral von Düsseldorf aus geführt
Die Lücken, durch die Amri schlüpfen konnten, will man jetzt geschlossen haben. Die Zentralstelle für Terrorismusverfolgung hat die in NRW als Gefährder eingestuften Personen (derzeit 180) gezielt im Blick. Die Ermittlungen werden zentral von Düsseldorf aus geführt. „Auch bei Ladendiebstahl oder Drogendelikten werden wir eingeschaltet“, sagt ZenTer-Leiter Marcus Caspers. „So verfügen unsere Dezernenten bei den Ermittlungen über ein vollständiges Bild. Wir sind mit den Staatsschutzzentren anderer Länder und dem Verfassungsschutz eng vernetzt.“
In die Zuständigkeit der ZenTer fallen die Fälle, die nicht direkt von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe verfolgt werden. Dabei geht es oft um die Vorbereitung von Terroranschlägen. In Duisburg wurde im März ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Er soll geplant haben, mit einem Lkw in eine Solidaritätskundgebung für Israel zu fahren.
Das Landgericht Köln verurteilte einen 15-Jährigen zu drei Jahren Haft, der einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen verüben wollte. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte drei Jugendliche, die Anschläge auf Bahnhöfe, Polizeistationen und Gerichte geplant hatten, ebenfalls zu drei Jahren Gefängnis. „Es ist erschreckend, dass die Täter immer jünger werden“, sagte Limbach. Das Jugendstrafrecht sei seiner Meinung nach aber „ausreichend“, um empfindliche Strafen zu verhängen.
Terrorfinanzierung als Spenden für humanitäre Zwecke getarnt
Nachbesserungsbedarf sieht man im NRW-Justizministerium allerdings im Bereich der Terrorismusfinanzierung. Immer wieder erhielten Terrororganisationen wie der IS oder die Hamas auch aus Deutschland Zuwendungen, die als Spenden für humanitäre Zwecke getarnt würden, hieß es. „Oft ist der Nachweis nicht zu führen, dass die Spender von der terroristischen Zweckbestimmung gewusst haben“, sagte Limbach. Hier müsse künftig auch eine „leichtfertige Begehensweise“ strafbar gemacht werden.
Im Berichtszeitraum von 2023/24 waren in NRW 19 Gefährder verurteilt worden, 2024/25 stieg die Zahl auf 23. Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.