Eine Polizistin in Düsseldorf hatte ihren männlichen Geschlechtseintrag ändern lassen. Wollte sie ihre Aufstiegschancen verbessern?
Fall in DüsseldorfPolizistin zieht wegen Beförderungsstopp nach Geschlechterwechsel vor Gericht

Dienstherrin Miriam Brauns, Polizeipräsidentin Düsseldorf, witterte Betrug bei dem Geschlechtseintrag.
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Der Fall sorgte bundesweit für großes Aufsehen. Miriam Brauns, Polizeipräsidentin in Düsseldorf, ließ Strafanzeige wegen Betruges gegen einen Kommissar erstatten, weil dieser in Verdacht geraten war, rein aus Karrieregründen im Mai 2024 seinen Geschlechterstatus beim Standesamt von männlich auf weiblich gewechselt zu haben. Denn die Beförderungsrichtlinie von Landesbeamten bevorzugt weibliche Kandidaten vor ihren männlichen Konkurrenten.
Die Behördenspitze hatte Hinweise von Kollegen erhalten, dass die Beamtin dies nur getan haben soll, um als Frau schneller aufzusteigen. So soll die Verdächtige gegenüber Kollegen betont haben, bald heiraten zu wollen. Nach ihrem Karrieresprung zur Oberkommissarin wolle sie wieder in den Mannesstand zurückwechseln. Diese Aussagen wurden aus dem Kollegenkreis an die Vorgesetzten weitergetragen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte nach der Strafanzeige wegen Betrugs durch die Polizei über Monate einen Prüfvorgang angelegt. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ nun erfuhr, wurde das Verfahren inzwischen eingestellt.
Widerspruch oder Disziplinarverfahren?
Somit kommen auf die Polizeiführung in der Landeshauptstadt erhebliche Probleme zu. Zunächst stellt sich die Frage, ob die Behörde gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft Widerspruch einlegt. Die Chancen aber scheinen gering, die Gefahr einer medienträchtigen Schlappe hingegen groß. Bleibt noch das Disziplinarverfahren. Üblicherweise lebt nach dem Ende des Strafverfahrens gegen Beamte dieser Vorgang wieder auf. Auch wenn die Justiz keinen Tatverdacht erkennt, kann der Dienstherr immer noch seine Beschäftigten sanktionieren – bis hin zum Rauswurf. „In diesem Fall ist das eher unwahrscheinlich“, glaubt Christoph Arnold, Anwalt der Kommissarin. „Die Voraussetzungen für einen Betrug liegen nicht vor.“
Der Verwaltungsrechtler kritisiert das Verhalten der Düsseldorfer Polizeibehörde. Demnach wäre es Aufgabe des Polizeipräsidiums gewesen, die Antragstellerin nach ihrem Geschlechterwechsel vor „inquisitorischen Befragungen durch Kollegen und sogar Vorgesetzten zu schützen. Dass das Polizeipräsidium als Dienstherr diese Schutzverpflichtung völlig missverstanden hat und vielmehr sich an die Spitze einer Bewegung gegen die Antragstellerin und gegen die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Entscheidung über den Personenstand gesetzt hat, ist mehr als bedauerlich“.
Arnold hat am 6. Januar erneut Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Darin fordert der Jurist, dass der verhängte Beförderungsstopp gegen seine Mandantin aufgehoben wird. Sollte das Gericht dem Antrag stattgeben, so könnte seine Klientin mehr als 100 Plätze im Beförderungsmodus überspringen. Ferner müsste sie in den Rang einer Polizeioberkommissarin nebst einem Gehaltssprung von A 9 auf A 10 (ein Plus von gut 200 Euro monatlich) gelangen.

