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Protest der AfDDarum geht es in dem neuen Sicherheitsgesetz des Landtages

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Düsseldorf: Außenansicht des Landtags Nordrhein-Westfalen.

Der NRW-Landtag hat seine Haus- und Geschäftsordnung verschärft. Damit sollen Verfassungsfeinde vom Parlament ferngehalten werden.

Die AfD hatte in einer heftigen Debatte im Landtag von einem „Einschüchterungsgesetz“ gesprochen. Die Hintergründe.  

Der Landtag stimmte am Donnerstagmittag für ein neues Sicherheitsgesetz, das verfassungsfeindliche Mitarbeiter vom Parlament fernhalten soll. Heftiger Protest kam aus der AfD-Fraktion.

Die Initiative für das neue Gesetz ging von Landtagspräsident André Kuper (CDU) aus. Bisher mussten Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten nur ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das reicht nicht mehr: Die Landtagsverwaltung darf künftig eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen. In diesem Register sind auch „kleinere“ Verurteilungen hinterlegt, beispielsweise niedrige Geldstrafen, oder der Entzug einer Waffenerlaubnis. Ohne diese Auskunft bekommen Mitarbeiter künftig weder einen Hausausweis noch den Zugang zur IT-Infrastruktur des Landtages. Hat ein Mitarbeiter laut Bundeszentralregister eine Straftat begangen, kann der Landtag ihm das Gehalt verweigern. 

Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP brachten den Gesetzesentwurf gemeinsam ein, als einzige Fraktion stimmte am Donnerstag die AfD dagegen. Eigentlich sollte das Parlament bereits am Mittwoch über das Gesetz abstimmen, doch die AfD-Fraktion beantragte eine dritte Lesung und verzögerte die endgültige Abstimmung damit um einen Tag. Normalerweise werden Gesetze in zwei Lesungen verabschiedet.

AfD spricht von „Gesetz zur Einschüchterung“

Schon am späten Mittwochabend lieferten sich die Fraktionen im Plenum einen Schlagabtausch. „Ich bin überzeugt, dass die größte Gefahr für die Demokratie von innen kommt“, sagte Ina Blumenthal (SPD) in ihrer Rede. „Feinde der Demokratie“ in den Parlamenten würden die Schwachstellen demokratischer Institutionen kennen und von ihren verwundbaren Stellen wissen. „Der Landtag ist kein Arbeitsplatz für Straftäter und Verfassungsfeinde.“

Der AfD-Abgeordnete Loose sprach von einem „Gesetz zur Einschüchterung von Mitarbeitern im Landtag“ und einem „Zangenangriff“ gegen die AfD. „Sie wollen diese Mitarbeiter bis ins Private durchleuchten und bespitzeln“, warf er den anderen Fraktionen vor. Nach ihm ergriff der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Matthias Kerkhoff, das Wort. Der „paranoide Verfolgungswahn, der Sie offensichtlich treibt“ sei mit dem Inhalt des Gesetzes nicht erklärbar, so Kerkhoff in Richtung AfD. Dass die Partei sich davon angegriffen fühle, wenn man die Sicherheit im Landtag stärken wolle, sei „der beste Beweis, dass dieses Gesetz nötig ist“.

Die Debatte setzte sich am Donnerstagmittag fort: Loose bezeichnete das Gesetz als  „Angriff auf die Grundwerte unserer Demokratie“, mit dem Kontrolle über die Fraktionen und Mitarbeiter ausgeübt werden solle. Diesmal widersprach der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion: „Wir wollen niemanden ausspionieren, niemanden auskundschaften“, sagte Mehrdad Mostofizadeh. Man müsse diejenigen schützen, die dem Rechtsstaat dienen - nicht die, die ihn bekämpfen wollen. 

AfD-Abgeordneter beschäftigte verurteilten Mitarbeiter

Als Begründung für die Änderung nennen die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP in dem beschlossenen Gesetzesentwurf unter anderem eine Recherche des Bayrischen Rundfunks von März 2024. Demnach haben knapp 100 Mitarbeiter der AfD im Bundestag einen verfassungsfeindlichen Hintergrund. Anstoß war offenbar auch eine Recherche des „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor einem Jahr: Damals arbeitete bei dem AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser ein junger Mann, der wegen eines antisemitischen Angriffs auf einen jüdischstämmigen Studenten erstinstanzlich verurteilt worden war. Das Urteil – acht Monate Haft auf Bewährung – ist mittlerweile rechtskräftig. Der Landtag sprach damals ein weitgehendes Betretungsverbot gegen den Mitarbeiter aus, der kurz darauf kündigte.

Neben der Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter wurde am Donnerstag auch die Hausordnung des Landtags verschärft: Bei einer mehr als geringfügigen Verletzung der Hausordnung durch Mitglieder des Landtags soll künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro fällig werden.