Abo

Streit über UntersuchungskommissionNRW-AfD schaltet Anwältin gegen Parteispitze ein

3 min
Der Landesvorstand der NRW-AfD um den Vorsitzenden Martin Vincentz geht anwaltlich gegen die Parteispitze in Berlin vor.

Der Landesvorstand der NRW-AfD um den Vorsitzenden Martin Vincentz geht anwaltlich gegen die Parteispitze in Berlin vor. 

Die Schlammschlacht in der NRW-AfD geht weiter. Der Landesvorstand lässt Anwaltsschreiben nach Berlin verschicken. Das gegnerische Lager in NRW droht mit einer Strafanzeige.

Die NRW-AfD wehrt sich mit einem Anwaltsschreiben gegen ihre Parteispitze in Berlin. Die Landesführung sehe keine rechtliche Grundlage für die Prüfungen der Untersuchungskommission, die im Auftrag des Bundesvorstands nach Nordrhein-Westfalen kommen soll, heißt es in dem Schreiben der Anwältin. Ein „derart offener Prüfungsauftrag“ laufe auf eine „anlasslose und umfassende Durchleuchtung des Landesverbandes“ hinaus. Zudem verweist die Anwältin auf den Datenschutz. 

Der Bundesvorstand der AfD hatte am Montag angekündigt, die Finanzen und Entscheidungen der AfD Nordrhein-Westfalen durch eine parteiinterne Untersuchungskommission prüfen zu lassen. „Wir werden da jeden Stein umdrehen“, sagte ein Funktionär gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Über das Ziel der Kommission schienen sich Vertreter beider zerstrittenen Lager der NRW-AfD ausnahmsweise einig zu sein: Die Parteispitze um Alice Weidel prüft offenbar Schwachstellen. Findet sie Unstimmigkeiten, könnte sie den Chef der NRW-AfD, Martin Vincentz, und seine Verbündeten im Landesvorstand womöglich sanktionieren oder absetzen wollen.

Dies scheint auch der NRW-Landesvorstand zu befürchten, er will vorerst keine Unterlagen herausgeben: In der Satzung der Partei finde sich „keinerlei Befugnis, die Landesvorstände zu kontrollieren, Vorstandsbeschlüsse anzufordern, Vollmachten zu verlangen oder Untersuchungskommissionen mit Exekutivrechten anzufordern“, heißt es in dem Schreiben der Anwältin. Sie spricht von einer „gegen den Landesverband Nordrhein-Westfalen gerichteten Sondermaßnahme“: Es sei nicht erkennbar, wieso vergleichbare Prüfungen nicht in anderen Landesverbänden erfolgen sollen.

Streit zwischen Landesspitze und Bundesspitze verschärft sich

Der Machtkampf zwischen den zerstrittenen Lagern der NRW-AfD hatte sich zuletzt bis nach Berlin zugespitzt. Vor zwei Wochen legten Vertreter des Rechtsaußen-Lagers den Nominierungsparteitag für die Landtagswahl durch Massenkandidaturen lahm. Der Parteitag war zuvor zum Durchmarsch des meist gemäßigteren Lagers um AfD-Landeschef Martin Vincentz geraten. Mehrere AfD-Mitglieder zeigten sich wegen mutmaßlicher Bedrohung, Verleumdung und eines Gewaltvorwurfs gegenseitig an. 

Der Bundesvorstand in Berlin forderte daraufhin eine Wahlwiederholung und einen Stopp des nächsten Nominierungswochenendes. Dem widersetzte sich die NRW-AfD; Vincentz beschuldigt die Parteispitze um Weidel, sich in unzulässiger Weise in die Wahlversammlung einzumischen. Am vergangenen Wochenende setzten die Delegierten die Versammlung fort und beendeten die Aufstellung mit 82 gewählten Listenkandidaten. Wenige Tage später kündete die Bundesspitze an, eine Untersuchungskommission nach NRW zu schicken. Sie soll die Entscheidungen des Landesvorstands unter Vincentz prüfen und ihre Finanzen sowie die Aufnahme von Mitgliedern inspizieren. Der Ton zwischen Landesspitze und Bundesspitze verschärfte sich. Am Mittwoch bezeichnete der stellvertretende Landessprecher Kay Gottschalk den Bundesvorstand in einem Mitgliederschreiben als „in Teilen offenkundig außer Rand und Band“. 

Das Lager um Martin Vincentz hat im Landesvorstand eine knappe Mehrheit: Sieben Vorstandsmitglieder gehören dem Vincentz-Lager an, fünf dem Lager um den rechtsextremen Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich und den Kölner Landtagsabgeordneten Sven Tritschler. Helferich und Tritschler gelten als Verbündete von Alice Weidel, deren Unterstützer wiederum im Bundesvorstand eine Mehrheit stellen. 

Die fünf Vorstandsmitglieder des Rechtsaußen-Lagers drohen nun ihrerseits mit einer Strafanzeige wegen Untreue. Die Beauftragung der Anwältin, die das Schreiben nach Berlin aufsetzte, halten sie für rechtswidrig und nicht von einem Landesvorstandsbeschluss gedeckt. Sie forderten die Anwältin auf, ihr Mandat für den Landesvorstand einzustellen. Anderenfalls drohen sie mit einer Beschwerde bei der Anwaltskammer.