AnschlagspläneTerrorverdächtiger aus Duisburg hatte pro-israelische Demo im Visier – kommt die Anklage?

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Ein Gerichtsangestellter ist von hinten zu sehen, auf seiner Uniform ist auf Schulterhöhe "Justiz" zu lesen.

Vieles deutet auf eine Anklageerhebung hin. Der Düsseldorfer OLG-Senat bestätigte den dringenden Tatverdacht, dass Tarik S. ein schweres Verbrechen begehen wollte.

Die Ermittlungen gegen Tarik S. stehen vor dem Abschluss. Was über den mutmaßlichen Islamisten und seine Pläne bisher bekannt ist.

Er wollte als „Märtyrer“ sterben. Tarik S., 30, aus Duisburg plante den Ermittlungen zufolge zunächst einen Anschlag auf eine Polizeistation; später hatte er eine pro-israelische Kundgebung im Visier. Nach dem Hinweis durch einen ausländischen Nachrichtendienst kam der mutmaßliche Anhänger der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) am 25. Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Inzwischen steht die Beweissammlung gegen den Terrorverdächtigen aus Duisburg vor dem Abschluss. Zur Frage einer Anklageerhebung wollte sich der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft nicht äußern.

Allerdings deutet vieles darauf hin. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in letzter Instanz eine Haftbeschwerde des Verteidigers Mutlu Günal verworfen. Der OLG-Senat bestätigte in seinem Beschluss den dringenden Tatverdacht, dass Tarik S. ein schweres Verbrechen (Mord) begehen wollte. So soll er einem Bekannten erzählt haben, dass er nahe Duisburg an einer Polizeiwache viele Ordnungshüter töten wollte. Einen entsprechenden Warnhinweis leitete das Bundeskriminalamt (BKA) am 23. September an die NRW-Behörden weiter. Die Staatsschützer stellten den Verdächtigen mittels Gefährderansprache zur Rede. Tarik S. bestritt Terrorpläne.

Anschlagsziel geändert: S. googelte pro-israelische Demos

Nach dem Überfall der palästinensischen Hamas auf Israel am 7. Oktober soll S. sein Anschlagsziel geändert haben: Über Google informierte er sich zu pro-israelischen Demonstrationen. Am 24. Oktober kam vom BKA der Hinweis: Demnach wollte der mutmaßliche Dschihadist mit einem Lkw in eine Kundgebung rasen und so viele Menschen wie möglich töten. Anschließend soll er den Tod als Shahid (Märtyrer) ins Auge gefasst haben.

Zu seinen Vorbildern zählte wohl der IS-Terrorist Abdesalem Lassoued. Der 45-jährige Tunesier hatte am 16. Oktober vor dem Länderspiel Belgien gegen Schweden zwei skandinavische Fußballfans erschossen.

Die OLG-Richter wiesen auf die einschlägige Vorstrafe des Inhaftierten hin. Ende 2013 hatte sich S. demnach dem IS in Syrien angeschlossen, avancierte nach einem Kampftraining in den sozialen Netzwerken zu einer Art Medienstar. Unter dem Kampfnamen Osama Al Amani (Der Deutsche) rief er dazu auf, die „Ungläubigen mit gut geplanten Märtyreraktionen zu zerbomben“.

2017 kehrte Tarik S. nach Deutschland zurück und wurde zu fünf Jahren Jugendgefängnis verurteilt. Nach seiner Haftentlassung 2021 stellte das BKA fest, dass S. erneut Kontakte in die Extremisten-Szene unterhielt. Vor dem Hintergrund besteht laut dem OLG-Senat, der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte weiterhin der IS-Weltanschauung folge, und sich bereit erklärt habe, „schwere Gewalttaten zu begehen“.

Der Bonner Verteidiger Mutlu Günal widerspricht: „Ich gehe davon aus, dass mein Mandant trotz der Haftentscheidung nicht angeklagt wird. Die Beweislage gegen ihn ist unzureichend.“

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