In Duisburg festgenommenVerdächtiger Islamist Tarik S. führte ein Doppelleben und wollte wohl Polizisten töten

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Der Angeklagte Tarik Süleyman S. wartet hinter einer Sicherheitsscheibe am 22.12.2016 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) auf den Prozessbeginn. Der 23-jährige Deutsche soll drei Jahre lang in Syrien gewesen sein und sich im Januar 2014 der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, sich an Kampfeinsätzen und Grenzkontrollen beteiligt zu haben. (ACHTUNG - Das Gesicht des Angeklagten und das Gesicht des Justizbeamnten wurde auf Verfügung des Gerichts gepixelt.) Foto: Roland Weihrauch/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Im Dezember 2016 begann in Düsseldorf der Prozess gegen Tarik S. Er wurde verurteilt, macht ein Aussteigerprogramm, aber ließ wohl nicht von seiner extremistischen Weltsicht ab.

Einsatzkräfte hatten Tarik S. in Duisburg festgenommen, weil er einen Anschlag auf eine Pro-Israel-Versammlung geplant haben soll.

Offenbar führte Tarik S. vor seiner neuerlichen Festnahme am Dienstagabend in Duisburg ein Doppelleben. Als er seine fünfjährige Freiheitsstrafe im März 2021 verbüßt hatte, gab er nach außen hin den geläuterten Ex-Kämpfer der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS). Tatsächlich aber soll der 29-jährige deutsche Islamist mit ägyptischen Wurzeln im Netz Kontakte zu IS-Dschihadisten in Syrien gesucht haben. Dies berichtete nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ der Bundesnachrichtendienst.

Tarik S. offenbarte den Wunsch, im Kampf zu sterben

So offenbarte Tarik S. den Erkenntnissen zufolge in einem Chat mit einem Kontaktmann in der letzten syrischen IS-Hochburg in Idlib seine geheimsten Wünsche. „Am liebsten würde ich meine Wohnung verlassen, um zu kämpfen und mit dem Segen Gottes siegen oder sterben.“ Zugleich empörte sich der deutsche Islamist im Chat darüber, dass erneut 20 Raketen durch Angriffe auf Idlib niedergegangen seien.

Binnen weniger Monate avancierte der Extremist zu einem der gefährlichsten Staatsfeinde. Der weitere Nachrichtenverlauf verriet seine eigentliche Gesinnung. Offenbar hing er immer noch der IS-Doktrin an, die den Kampf gegen die Ungläubigen propagierte. Nach und nach stufte die Polizei Tarik S. in die Höchstrisiko-Kategorie der Gefährder ein.

Alles zum Thema Herbert Reul

Ausländische Nachrichtendienste hielten den Salafisten im Blick

Insbesondere ausländische Nachrichtendienste hielten den radikal-islamischen Salafisten im Blick. Das Bundeskriminalamt meldete am 15. September im Zuge eines internationalen polizeilichen Austausches abgefangene Chats, in denen Tarik S. über Anschlagspläne auf eine nahegelegene Polizeiwache sprach. Auf dem Parkplatz wollte er demnach eine Ansammlung von Beamten töten. Wie und wo, ob mit einem Auto – das blieb bisher ungeklärt. Während einer Gefährderansprache bestritt der Verdächtige entsprechende Mordpläne. Die Behörden ließen ihn mangels Beweisen laufen.

Fortan fuhren die Staatsschützer das große Überwachungsbesteck auf. Doch wieder war es ein ausländischer Geheimdienst, der das BKA am 24. Oktober über mutmaßliche neue Attentatspläne der Zielperson informierten. Dieses Mal soll Tarik S. sich mit seinem Kontaktmann über Anschläge per Lkw ausgetauscht haben. Offenbar wollte der Dschihadist in eine pro-israelische Versammlung hineinrasen und so viele Menschen wie möglich töten. Noch am selben Tag erfolgte der Zugriff. Inzwischen erließ eine Amtsrichterin einen Haftbefehl gegen den Islamisten wegen der Verabredung zu einem Mordverbrechen.

Die Gründe für die Inhaftierung meines Mandanten sind nicht haltbar, ich gehe davon aus, dass der Haftbefehl bald aufgehoben wird
Mutlu Ünal, Verteidiger von Tarik S.

Sein Verteidiger Mutlu Günal will zeitnah Haftbeschwerde einlegen. „Die Gründe für die Inhaftierung meines Mandanten sind nicht haltbar, ich gehe davon aus, dass der Haftbefehl bald aufgehoben wird.“ Aus seiner Sicht fußen die Vorwürfe allein auf nicht näher überprüfbare Erkenntnisse ausländischer Geheimdienste.

Kritik von Herbert Reul

NRW-Innenminister Herbert Reul bemängelte hingegen, dass erneut Hinweise ausländischer Dienste einen möglichen Terroranschlag verhindert hätten. Der CDU-Politiker forderte den Bund auf, den deutschen Sicherheitsbehörden bessere Überwachungsmöglichkeiten zu ermöglichen. FDP-Fraktionsvize Marc Lürbke erklärte: „Allein im vergangenen Jahr ist die Zahl politisch motivierter Straftaten durch die Decke gegangen. Dieser Trend dürfte sich angesichts der Lage in Nahost weiter massiv verschärfen.“ Deshalb müsse die Landesregierung hier nachsteuern „und dem Verfassungsschutz mit mehr Personal und Ressourcen den Rücken stärken“.

Seit Jahren bemängeln Staatsschützer und Nachrichtendienste hierzulande die rechtlichen Observationshürden bei schwer zugänglichen Messengerdiensten wie Telegram oder Signal sowie geheimen Chatgruppen in sozialen Netzwerken. Ganz zu schweigen von der fehlenden Vorratsdatenspeicherung oder dem Einsatz von PC-Trojanern.

Auch eine Vorfeldaufklärung im Ausland zu Anschlagsplänen islamistischer Terror-Gruppen bezeichnet der Ex-Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für nahezu ausgeschlossen: „Inzwischen darf der BND zum Beispiel keine angeworbenen Informanten in eine Terrororganisation schleusen, weil er sich dann wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar macht. Wenn etwa der deutsche Auslandsgeheimdienst den Inner Circle der Taliban oder des IS nicht mehr durch eigene Quellen infiltrieren darf, erhält man natürlich keine wichtigen Insiderinfos.“ Aus Sicht Schindlers schützt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts „die Taliban oder IS-Kämpfer durch unser Grundgesetz. Das ist absurd.“

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