Der Landtag in NRW will den Verfassungsgerichtshof in NRW unabhängiger machen und die Regelung zum Alterspräsidenten ändern. Die Fraktionen sprechen von „Vorsorge“, Hintergrund ist der zunehmende Erfolg der AfD.
VerfassungsnovelleLandtag will Regelung zum Alterspräsidenten ändern

Düsseldorf: Blick auf das Landtagsgebäude von Nordrhein-Westfalen.
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In der Verfassungsnovelle, die am Donnerstag in den Landtag eingebracht wurde, erwähnen die Fraktionen der CDU, SPD, Grünen und FDP nicht ein einziges Mal die AfD. Trotzdem ist klar, dass die in Teilen rechtsextreme Partei der Grund für die Änderungen ist. Der Landtag wappnet sich in der Verfassungsänderung für ein Szenario, in dem sie deutlich mehr Sitze im Parlament haben könnte – bis hin zu einer Mehrheit. „Wir ändern die Verfassung nicht, weil etwas in ihr heute nicht funktioniert“, sagte Thomas Kutschaty von der SPD-Fraktion im Plenum des Landtages. „Wir ändern sie, damit sie auch morgen funktioniert.“ Die AfD-Fraktion sprach dagegen von „schmutzigen Tricks“.
Die erste Änderung betrifft die erste Sitzung des Landtages nach seiner Wahl. Künftig soll der dienstälteste Abgeordnete als Alterspräsident die konstituierende Sitzung eröffnen und nicht mehr der lebensälteste. Damit wäre faktisch unmöglich, dass ein AfD-Abgeordneter nach der Landtagswahl im kommenden Frühjahr Alterspräsident wird. „Die Neuregelung stellt sicher, dass die Sitzungsleitung über die hierfür erforderliche Parlamentserfahrung verfügt“, heißt es im Antrag. Nur wenn mehrere Abgeordnete gleich lang dem Landtag angehören, entscheidet das Lebensalter.
„Die konstituierende Sitzung ist keine Bühne“, betonte Klaus Voussem, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion. „Sie ist der erste hoheitliche Akt eines neugewählten Parlaments.“ Deshalb sei die parlamentarische Erfahrung ein „sachgerechtes Kriterium“. Wibke Brems von den Grünen sagte: „Wer dieses Haus als erstes anspricht, sollte es kennen und nicht verachten.“
Konstituierende Sitzung in Thüringen endete 2024 im Chaos
Kommt ein neuer Landtag nach einer Wahl zusammen, übernimmt der Alterspräsident übergangsweise die Sitzungsleitung, bis das Plenum einen neuen Landtagspräsidenten wählt. Dies endete vor zwei Jahren in Thüringen im Chaos, als der AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler (damals 73 Jahre alt) als lebensältestes Mitglied die Sitzung eröffnete und sich weigerte, die Beschlussfähigkeit des Parlaments festzustellen. Abgeordnete der anderen Parteien schalteten schließlich den Thüringer Verfassungsgerichtshof ein. Den Richtern zufolge hatte Treutler seine Kompetenzen überschritten und die Rechte der Abgeordneten mehrfach verletzt.
Nordrhein-Westfalen ist nicht das erste Bundesland, das nach dem Einzug der AfD in die Parlamente seine Alterspräsidenten-Regelung änderte: Baden-Württemberg beispielsweise novellierte seine Verfassung dahingehend bereits 2019, Rheinland-Pfalz im Jahr 2025, im Bundestag ist seit 2017 der dienstälteste Abgeordnete Alterspräsident.
Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes wird gestärkt
Weitere Änderungen von CDU, SPD, Grünen und FDP betreffen den Verfassungsgerichtshof NRW: Seine Bedeutung wird im Gesetzesentwurf hervorgehoben. „Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber unabhängiger Gerichtshof des Landes“, soll künftig in der Landesverfassung stehen.
Neben der Unabhängigkeit werden auch der Aufbau des Gerichtshofs und seine Autonomie in seiner Geschäftsordnung deutlich detaillierter in der Verfassung festgeschrieben. Das bedeutet: Diese Strukturen können nicht von einer einfachen Mehrheit im Landtag verändert werden. Für eine Verfassungsänderung ist nämlich eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig.
Was neu ist: Der Landtag fügt einen Schutz gegen eine dauerhafte Blockade von Verfassungsrichtern ein. Scheidet ein Richter vom Gerichtshof aus, übernimmt laut dem Gesetzesentwurf zunächst sein persönlicher Stellvertreter den Posten. Innerhalb eines Monats soll es im Parlament eine Nachwahl geben.
Für die Wahl eines Richters und seines persönlichen Stellvertreters am Verfassungsgerichtshof NRW ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Damit kann auch eine Minderheit des Landtags theoretisch eine Richterwahl dauerhaft blockieren. In dem Fall würde nun die Novelle greifen: Nach zwölf Monaten Blockade kann der bisherige persönliche Stellvertreter des ausgeschiedenen Richters mit einer einfachen Mehrheit ins Amt gewählt werden.
Christian Loose von der AfD-Fraktion sprach im Plenum von einem „Feldzug gegen die Demokratie und wichtige Minderheitenrechte“. „Der Kaiser ist nackt und eine Verfassungsänderung wird ihm keine neuen Kleider schenken“, so Loose. Dem widersprachen die Abgeordneten der anderen Fraktionen. Thomas Nückel von der FDP sprach von einer „umsichtigen Modernisierung“ der Verfassung, die die Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen stärke und nicht unter einem Vorwand Oppositionsrechte schwäche. Die Zweidrittel-Mehrheit bleibe erhalten.
Eine gute Verfassung, so CDU-Politiker Klaus Voussem, schreibe man nicht für „politisches Schönwetter“. Ihre Qualität zeige sich, wenn sie auch trage, wenn Mehrheiten schwieriger werden und politische Kräfte „Institutionen mehr herausfordern, als wir das aus den vergangenen Jahren gewohnt waren“.
„Wer Gerichte unabhängiger macht, der begrenzt die Macht der Politik“, sagte auch Wibke Brems von den Grünen. „Dass dies ausgerechnet die AfD stört, ist kein Zufall.“
