AboAbonnieren

Rassismus in DeutschlandBundesregierung will mehr Beschwerdestellen für Betroffene

Lesezeit 3 Minuten
Am 28. August 2020 findet auf dem Neumarkt in der Kölner Innenstadt die Kundgebung I have a dream statt.
Bei I have a dream handelt es sich um eine Kundgebung der Black Community NRW gegen Rassismus und Diskriminierung.

Bei der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung gibt es in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung viel nachzuholen (Symbolbild)

Wo beginnt Rassismus? Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung will eine klare Definition, und mehr Beschwerdemöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erfahren.

Bei der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung gibt es in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung viel nachzuholen. Es sei bedauerlich, dass man es in Deutschland immer noch nicht schaffe, eine Debatte wie die über die Angriffe auf Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr in der Silvesternacht zu führen, ohne rassistische Vorurteile zu bedienen, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, am Mittwoch in Berlin. Sie rief dazu auf, die Angreifer „nach ihren Taten zu beurteilen und nicht nach ihren Vornamen“.

Die SPD-Politikerin warf der Union vor, sie stigmatisiere Menschen mit Einwanderungsgeschichte und ihre Nachkommen. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hatte am Dienstagabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ in einer Debatte zu den Krawallen in der Silvesternacht in Berlin gesagt: „Und dann wollen sie diese Kinder zur Ordnung rufen und die Folge ist, dass die Väter in den Schulen erscheinen und sich das verbitten. Insbesondere, wenn es sich um Lehrerinnen handelt, dass sie ihre Söhne, die kleinen Paschas, da mal etwas zurechtweisen. Da fängt es an.“

Vielfalt muss zur Realität werden

Alabali-Radovan sagte: „Diese Bemerkung schürt rassistische Ressentiments.“ In dem von ihr am Mittwoch vorgelegten Lagebericht „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen“, heißt es: „Vielfalt ist längst Realität, sie muss aber auch in allen Bereichen zur Normalität werden“. Das bedeute vor allem, gleichberechtigte Chancen für alle in jedem Bereich der Gesellschaft. Um das zu erreichen, sollten mehr unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich wenden kann, wer rassistische Diskriminierung etwa durch die Polizei, private Vermieter oder Lehrkräfte erlebt hat.

Sie werde einen Expertenrat Antirassismus einberufen, kündigte Alabali-Radovan an. Dieser solle konkrete Vorhaben vorschlagen und eine Arbeitsdefinition von Rassismus erarbeiten. Als ein Beispiel für indirekte rassistische Diskriminierung nennt der Bericht Stellenanzeigen, in denen von Bewerbern Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau verlangt werden, auch wenn diese für die Ausübung der Tätigkeit nicht erforderlich sind. „In einem solchen Falle stellt die scheinbar neutrale Anforderung an die Sprachkompetenz einen Ausschluss von Eingewanderten dar“, wird in dem Bericht festgehalten.

Betroffene berichten von Diskriminierungen seitens der Polizei

„Trotz der vorbildlichen Arbeit vieler Polizistinnen und Polizisten berichten von Rassismus betroffene Menschen hinsichtlich der Interaktion mit der Polizei immer wieder von Vorurteilen und Diskriminierung, die zu Vertrauensverlust führen“, heißt es in dem Lagebericht. Im Zuge der geplanten Novellierung des Bundespolizeigesetzes sollte demnach eine Regelung geschaffen werden, „die die Einhaltung des Diskriminierungsverbots bei den Maßnahmen der Bundespolizei sicherstellt“.

Diskriminierende Fahndungsmethoden und Kontrollen - sogenanntes Racial Profiling - sei in Deutschland verboten, sagte Alabali-Radovan. Da viele Menschen mit Migrationshintergrund jedoch berichteten, dass sie aus für sie nicht nachvollziehbaren Gründen besonders häufig kontrolliert würden, seien zu diesem Phänomen weitere Studien notwendig. In sieben Bundesländern - Bremen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein - seien bereits Polizei-Beschwerdestellen für Opfer von Diskriminierung eingerichtet worden oder befänden sich im Aufbau.

Unabhängige Beschwerdestellen sollten in allen 16 Ländern geschaffen werden, forderte die Beauftragte. Aus Sicht der Staatsministerin, die in Personalunion auch das 2022 neu geschaffene Amt der Antirassismus-Beauftragten der Bundesregierung übernommen hatte, sind zudem eine „Ausweitung von Unterstützungsangeboten für Betroffene, Monitoring von Diskriminierung im schulischen Bereich sowie Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulen“ notwendig.

Um der Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, sollten Studien zum Vermietungsverhalten durchgeführt werden. Um rassistische Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung zu bekämpfen, seien konkrete Maßnahmen nötig, um benachteiligte Gruppen zu fördern und bestehende Nachteile auszugleichen. Dazu zählten unter anderem anonymisierte Bewerbungsverfahren oder Eignungskriterien wie zum Beispiel Sprachkenntnisse oder interkulturelle Kompetenz, die als wünschenswerte Merkmale im Anforderungsprofil angegeben werden sollten, wenn dies zu den Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle passt. (dpa)