Vor Kölner VerwaltungsgerichtBericht: Seehofer will in Schönbohm-Affäre als Zeuge gegen Faeser aussagen

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Arne Schönbohm gestikuliert mit beiden Händen in Richtung Nancy Faeser. Die beiden stehen vor Regalen und einem Plakat, auf dem „IT-Sicherheits-Kennzeichen“ steht.

Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministererin, steht bei einem Besuch im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neben Arne Schönbohm, Präsident des BSI.

Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei laut einem „Bild“-Interview „immer sehr zufrieden“ mit Arne Schönbohm gewesen.

Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will in der Schönbohm-Affäre vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesinnenministerium als Zeuge aussagen. „Natürlich stehe ich dem Gericht als Zeuge zur Verfügung“, sagte Seehofer der „Bild“-Zeitung (Freitag). „Mit der Cyberabwehr unter Arne Schönbohm war ich als Minister immer sehr zufrieden“, betonte er.

Arne Schönbohm verklagt Nancy Faeser wegen seiner Versetzung

Der frühere Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wegen seiner Versetzung verklagt und Faesers Amtsvorgänger Seehofer als Zeugen benannt.

Schönbohms Anwalt begründete das Vorgehen gegenüber der „Bild“-Zeitung damit, dass Faesers Ministerium in der Auseinandersetzung auf Beweise aus den Aktenschränken des Hauses zurückgreifen könne, während Schönbohm selbst hingegen blank dastehe. So bleibe dem geschassten Behördenleiter nur der Zeugenbeweis, dass das Ministerium vor Faesers Amtsantritt keine Unzufriedenheit hegte. Im Schriftsatz heißt es, Seehofer könne „gern bestätigen, dass während seiner Amtszeit die Zusammenarbeit mit dem Kläger stets gut, vertrauensvoll und erfolgreich war.“

Faeser hatte Schönbohm im vergangenen Jahr als BSI-Chef wegen angeblicher Russland-Nähe abberufen. Unter anderem die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, dass die Ministerin später den Verfassungsschutz Informationen zu dem abgesetzten Behördenleiter habe sammeln lassen. Schönbohm reichte mittlerweile Klage ein - er fordert vom Innenministerium Schadensersatz für seine Absetzung. (afp)

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