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„Unzureichende Unterstützung“Tierschutzbund verklagt Bundesrepublik wegen Tierheimen

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Köln: Ein Hund steht im Konrad-Adenauer-Tierheim in Köln-Zollstock in einem Zwinger. Der Deutsche Tierschutzbund reicht eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

Ein Hund steht im Konrad-Adenauer-Tierheim in Köln-Zollstock in einem Zwinger. Der Deutsche Tierschutzbund reicht eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

Trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag unterstütze die Bundesregierung Tierheime nicht ausreichend, sagt der Tierschutzbund.

Der Deutsche Tierschutzbund verklagt die Bundesrepublik Deutschland am Verwaltungsgericht Köln. Grund sei die „unzureichende Unterstützung“ von Tierheimen, wie der Tierschutzbund mitteilte. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte die Klage.

„Nachdem Tierheime trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag auch im Bundeshaushalt 2026 erneut nicht berücksichtigt wurden, sehen wir uns als Dachverband nun zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen“, teilte der Tierschutzbund mit. „Der praktische Tierschutz steht mit dem Rücken zur Wand, während der Bund die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt.“

„Existenzbedrohende Krise für den Tierschutz“

Ziel der Klage sei, die Frage staatlicher Verantwortung für den praktischen Tierschutz zu klären. „Wir wollen erstmals gerichtlich klarstellen lassen, dass sich aus dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz (Art. 20a GG) auch eine finanzielle Verpflichtung für den Bund ergibt.“

In der Klageschrift heißt es laut Tierschutzbund unter anderem: „Der praktische Tierschutz insgesamt steckt seit Jahren in einer existenzbedrohenden Krise, auch weil der Bund seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung, solche Einrichtungen angemessen finanziell zu unterstützen – dazu in der rechtlichen Würdigung – nur unzureichend nachkommt.“

Neben dem Tierschutzbund klagen noch vier weitere Tierschutzverbände, die allerdings alle Mitglieder im Tierschutzbund sind, wie das Verwaltungsgericht mitteilte.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Verwaltungsgericht erklärte auf Anfrage: „Grundsätzlich folgt allein aus der Erhebung einer Untätigkeitsklage noch kein unmittelbar „fälliger“ Anspruch (hier auf Investitionshilfen). Zunächst werden nach einer Klageerhebung grundsätzlich Stellungnahmefristen für die Beteiligten gesetzt und die ggf. vorhandenen Verwaltungsvorgänge angefordert.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine dpa-Anfrage nach einer Stellungnahme seit Mittwochmittag bisher nicht beantwortet.

Das für die Förderung zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat seinen ersten Dienstsitz genauso wie der Tierschutzbund in Bonn. Für Bonn ist das Verwaltungsgericht Köln zuständig. (dpa, red)